Straflandesgericht WienAPA/Hochmuth

Kontaktmann des Wien-Attentäters als Zeuge vernommen

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Der 24-Jährige hatte in einem eigenen Verfahren am Wiener Landesgericht vor drei Monaten wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten ausgefasst.

Im Prozess um sechs Angeklagte, die den Attentäter unterstützt haben sollen, der beim Terror-Anschlag in Wien vom 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt hatte, sind am Dienstag am Landesgericht weitere Zeugen vernommen worden. Als erster kam ein Kontaktmann des Attentäters zu Wort, der im Verdacht steht, diesem das geistige Rüstzeug geliefert zu haben. Eine Beteiligung am Anschlag war ihm bisher nicht nachzuweisen.

Der 24-Jährige hatte in einem eigenen Verfahren am Wiener Landesgericht vor drei Monaten wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten ausgefasst. Er befindet sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß, da er wenige Stunden nach dem Terror-Anschlag fest- und in U-Haft genommen worden war. Die fast zweijährige U-Haft war ihm auf seine Strafe anzurechnen. "Sie sind ein IS-Mann", hatte der Richter ihm in seinem eigenen Prozess beschieden. Dem nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteil zufolge - der 24-Jährige hatte dieses angenommen, die Staatsanwaltschaft gegen die Strafe berufen - hatte er in einer eigens angemieteten Wohnung in St. Pölten Treffen für Befürworter und Sympathisanten der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) veranstaltet, bei Zusammenkünften zum Freitag-Gebet Predigten mit IS-Inhalten gehalten und ein einschlägiges Buch vertrieben. An den Treffen nahm auch der spätere Attentäter teil, zuletzt Ende Oktober 2020 und damit wenige Tage vor dem Anschlag im Herzen von Wien.

Regelmäßige Treffen

Auf die Frage, wie gut er den Viertangeklagten denn kenne, erwiderte der Kontaktmann des Attentäters, er habe diesen "nur vier bis fünf Mal getroffen". Man sei nie gemeinsam in einer Moschee gewesen: "Wir haben gegrillt, gegessen, das war's."

Die Staatsanwältin modifizierte ihre Anklage auch zu zwei weiteren Beschuldigten. Einem mittlerweile 22-Jährigen langjährigen Bekannten des Attentäters wird nun nicht mehr vorgeworfen, diesen am 23. Juni 2020 begleitet zu haben, als dieser ein Sturmgewehr übergeben bekam. Aufrecht bleibt der Vorwurf, der 22-Jährige habe den Attentäter wenige Stunden vor dem Anschlag in dessen Wohnung aufgesucht und diesen bei den Tatvorbereitungen unterstützt. Hinsichtlich eines 32-Jährigen tschetschenischer Abstammung, der dem Attentäter ein vollautomatisches Sturmgewehr samt passender Munition sowie eine Pistole besorgt hatte, werden die Waffenbeschaffungen von der Anklagebehörde nun als terroristische Straftaten qualifiziert.

Dieser wird auch beschuldigt, am Tag des Anschlags in der Wohnung des Attentäters gewesen zu sein, was der 32-Jährige entschieden bestreitet. Die Anklage stützt sich dabei auf Handydaten, denen zufolge der Mann zwischen 14.00 und 14.34 Uhr im Bereich der Wohnung des Attentäters eingeloggt war. Der 32-Jährige hält dem entgegen, er sei im fraglichen Zeitpunkt bei seiner Schwester bzw. im Donauzentrum gewesen, beide Adressen befänden sich nahe der Anschrift, in welcher der Attentäter zuletzt wohnhaft war. Dazu liegt nun einer neuer Bericht der Polizei vor, demzufolge die Wohnung der Schwester 3,3 Kilometer von der maßgeblichen Adresse entfernt ist, das Donauzentrum dagegen 400 Meter. Das Einkaufszentrum in der Donaustadt habe "teilweise" denselben Sendebereich wie die Wohnung des Attentäters, die Adresse der Schwester keinesfalls.

Fortsetzung der Verhandlung

Abschließend zeugenschaftlich befragt wurden zwei weitere Bekannte des Attentäters. Er habe diesen "vom Schwimmen" gekannt, sagte der eine. Der andere meinte, die Bekanntschaft habe sich "vom Bezirk" ergeben. Beide waren der Meinung, dass die jeweiligen Meldeadressen die Bekanntschaft begründet hätten. "Wenn man ein paar Jahre da wohnt, ist es so, dass man sich kennt", schilderte einer der zwei.

Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt - mit einem eingeschränkten Programm. An sich wären drei Zeugen vorgesehen. Einer von ihnen ist jedoch coronapositiv mit Krankheitssymptomen und hat sich daher entschuldigt. Geladen sind außerdem die Eltern des Attentäters. Der Vater befindet sich allerdings bis zum 15. Jänner im Urlaub und wird daher nicht erscheinen. Offen ist, ob die Mutter kommt.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 24 Jahre alter Kontaktmann des Wien-Jihadisten hat in einem eigenen Verfahren eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten ausgefasst.
  • Er sagte vor Gericht am Dienstag aus, er habe den Attentäter im Jahr 2020 häufig getroffen.

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