APA/HERBERT NEUBAUER

Prozess gegen möglichen Anschlagsbeteiligten am 21. Dezember

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Einer der möglichen Tatbeteiligten am Terror-Anschlag vom 2. November in der Wiener Innenstadt muss sich noch vor Weihnachten wegen terroristischer Vereinigung am Wiener Landesgericht verantworten.

Die Anklage gegen den 18-Jährigen bezieht sich allerdings auf Vorgänge zwischen März 2018 und Oktober 2019 und hat damit nichts mit dem Anschlag zu tun, der vier Passanten das Leben gekostet hat, ehe der Attentäter von der Polizei erschossen wurde.

Allerdings spielt die Wien-Attentäter in der auf 21. Dezember anberaumten Verhandlung insofern eine Rolle, als der damals 16-Jährige den späteren Attentäter in seinen Plänen bestärkt haben soll, als dieser ihm ankündigte, er wolle nach Syrien reisen und sich dort der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) anschließen, um zur "Eroberung" Syriens beizutragen.

Der 18-Jährige, der laut Anklage den späteren Wien-Attentäter im Vorfeld mittels Übermittlung von Videodateien und Internet-Links mit IS-Propagandamaterial versorgt hatte, soll diesen dafür in holprigem Deutsch gelobt ("Möge Allaah dich höchste Platz in Paradise nimmt") und ihm Schutz vor den "Kuffar" (Ungläubigen, Anm.) gewünscht haben. Außerdem avisierte der damals Jugendliche, er werde nach Abschluss seiner Ausbildung selbst gen Syrien ziehen.

Propagandamaterial verbreitet

Der Anklageschrift zufolge, mit der sich in drei Wochen ein Schöffensenat auseinandersetzen muss, hatte der mittlerweile Erwachsene spätestens im März 2018 den Entschluss gefasst, "seine Sympathien gegenüber der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat und deren Wirken durch aktive Handlungen zu unterstützen". Zum IS hatten den Burschen einschlägige Videos, Nasheeds (salafistische Kampfgesänge, Anm.) und radikale Prediger gebracht, denen er im Internet folgte. Von ihm angesammeltes IS-Material soll der Angeklagte vor allem über Telegram-Chats Gleichgesinnten zukommen haben lassen und solcherart die Ziele der Terror-Organisation verbreitet und gefördert haben.

Der spätere Wien-Attentäter war im Spätsommer 2018 tatsächlich nach Syrien aufgebrochen, wurde aber von den türkischen Behörden aufgegriffen, festgenommen und nach vier Monaten in einem türkischen Gefängnis an Österreich ausgeliefert. Hier wurde er Ende April 2019 wegen terroristischer Vereinigung zu 22 Monaten verurteilt, wobei ihm die Haft in der Türkei sowie die U-Haft in Wien angerechnet wurde. Anfang Dezember 2019 wurde der spätere Attentäter gegen Auflagen - unter anderem wurde ihm die Fortsetzung eines während der Inhaftierung begonnenen Deradikalisierungsprogramms aufgetragen - vorzeitig bedingt entlassen.

ribbon Zusammenfassung
  • Einer der möglichen Tatbeteiligten am Terror-Anschlag vom 2. November in der Wiener Innenstadt muss sich noch vor Weihnachten wegen terroristischer Vereinigung am Wiener Landesgericht verantworten.
  • Die Anklage gegen den 18-Jährigen bezieht sich allerdings auf Vorgänge zwischen März 2018 und Oktober 2019 und hat damit nichts mit dem Anschlag zu tun, der vier Passanten das Leben gekostet hat, ehe der Attentäter von der Polizei erschossen wurde.
  • Allerdings spielt die Wien-Attentäter in der auf 21. Dezember anberaumten Verhandlung insofern eine Rolle, als der damals 16-Jährige den späteren Attentäter in seinen Plänen, nach Syrien zum IS zu reisen, bestärkt haben soll.
  • Der spätere Wien-Attentäter war im Spätsommer 2018 tatsächlich nach Syrien aufgebrochen, wurde aber von den türkischen Behörden aufgegriffen, festgenommen und nach vier Monaten in einem türkischen Gefängnis an Österreich ausgeliefert.

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