Prozess gegen FPÖ-Landesrat: Waldhäusl plädiert auf "nicht schuldig"

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Wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch stehen der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbeamtin in St. Pölten vor Gericht. Es geht um die Verlegung minderjährige Flüchtlinge in das mit Stacheldraht eingezäunte Asylquartier Drasenhofen (Mistelbach).

Die beiden Angeklagten bekannten sich zu Beginn des Prozesses nicht schuldig. Schon vor Verhandlungsstart wurde gegen Waldhäusl demonstriert. Richterin Silvia Pöchacker bekam gleich mehrmals dasselbe zu hören: Der ÖVP-Politiker habe sich auf die Fachabteilung und deren Rechtsansicht verlassen, in Vorgänge wie die Verlegung sei er nicht eingebunden gewesen.

Die WKStA wirf dem 56-jährigen Landesrat und der 54-jährigen ehemalige Beamtin vor, zumindest 14 unbegleitete minderjährige Asylwerber in ein ungeeignetes Quartier verlegt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Stacheldraht, Kamera, Wachhund

Es habe mehrere Weisungen gegeben, die Eröffnung der Unterkunft in Drasenhofen vorzuverlegen. Der verantwortliche Beamte wurde nach Kritik abgezogen. Waldhäusl hatte laut Anklage angeordnet, das Quartier mit einem "Zaun aus einem dreifach Stacheldraht und einer Kamera am Eingang" auszustatten und auf einen Hund zur Bewachung bestanden. Die Jugendlichen sollen "nur für sehr begrenzte Zeit" und nur in Begleitung von Securitys aus der Unterkunft gedurft haben. Aus Zeitnot wurde dann doch nur einfacher Stacheldraht verwendet.

Unterkunft laut Jugendanwaltschaft ungeeignet

Die Verlegung sei "überhastet" passiert, sagte der Staatsanwalt. Die Flüchtlinge kamen am 26. November 2018 ins Quartier Drasenhofen. 16 Jugendliche - davon 14 mit laufenden und zwei mit rechtskräftig negativ abgeschlossenen Asylverfahren - waren dort untergebracht. Die örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger wurden laut WKStA nicht von der Verlegung verständigt, und es wurde auch keine Zustimmung eingeholt. Der "sichtlich gewollte einschüchternde Effekt" habe laut Staatsanwalt dazu geführt, dass acht Flüchtlinge das Quartier kurz nach ihrer Ankunft wieder verließen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft besichtigte die Unterkunft und befand sie als nicht geeignet. Die Jugendlichen wurden verlegt.

Waldhäusls Verteidiger Manfred Ainedter sagte, nach Beschwerden sei der Entschluss gefallen, "problematische" Personen in einem Quartier "mit einem besonderen Sicherheitskonzept" unterzubringen. Das sei "zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" und zum Schutz für die Minderjährigen passiert.

"Wenn ich etwas prüfen lasse, ist das keine Weisung", betonte Waldhäusl. So sollten u.a. seine Wünsche nach einem Zaun mit Stacheldraht, einem Hund und nach Begleitung durch Securitys abgeklärt werden. Die Fachabteilung habe meist mit dem Juristen kommuniziert, nicht mit ihm direkt. Von Problemen mit dem Zeitplan bei der Eröffnung hatte der Landesrat seinen Angaben zufolge erst im Nachhinein erfahren.

Waldhäusl: Zaun können "zwei Frauen" verschieben

Waldhäusl betonte, es sei ihm um Hausverstand und Sicherheit für die Bewohner, Mitbewohner, Betreuer, aber auch für die ortsansässige Bevölkerung gegangen. Er selbst sei "gelernter Bauer aus dem Waldviertel" und kein Jurist: "Ohne rechtliche Abklärung der Fachabteilung hätte es von mir nie eine Zustimmung gegeben." Den Hund verglich der Politiker mit Hofhunden auf Bauernhöfen. Der Freiheitliche sprach von einem Zaun an der Vorderseite des Quartiers, "den zwei Frauen verschieben können".

Laut Waldhäusl wurde diskutiert, was man mit "denen, die keiner haben will", mit "notorischen Unruhestiftern" machen solle. Für "Willige" sei 2018 die Unterkunft Greifenstein (Bezirk Tulln) eingerichtet worden. Für "Unwillige" wurde eine Einrichtung "für disziplinär Auffällige" geplant. 

Das Quartier sei "selbstverständlich" geeignet und "absolut in Ordnung" gewesen. "Ich habe mir ja selbst ein Bild gemacht, ich bin hingefahren." Rückblickend "würde ich mir manche Dinge genauer anschauen", meinte Waldhäusl. Auf einen Zaun mit Stacheldraht würde er verzichten, "weil die Rechtsmeinung dazu so durchwaschen ist, dass ich mir das nie wieder antun würde".

Fortsetzung am Donnerstag

Die 54-jährige Mitangeklagte war der WKStA zufolge für die Administration bei der Zuweisung von unbegleiteten Minderjährigen zuständig, zudem fungierte sie als gesetzliche Vertreterin dieser Jugendlichen im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren. Die derzeit Arbeitssuchende ist auch wegen Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angeklagt. Sie soll im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben.

Der Verteidiger der 54-Jährigen, Philipp Wolm, betonte, die Juristin sei "absolut zu Unrecht hier angeklagt". Der Rechtsanwalt sprach von einem Vorwurf, der nicht in die Zuständigkeit seiner Mandantin gefallen sei.

Betroffene haben sich als Privatbeteiligte an dem Strafverfahren angeschlossen. Rechtsanwalt Georg Zanger, der mehrere Flüchtlinge vertritt, beantragte je 10.000 Euro. Clemens Lahner und Nadja Lorenz schlossen sich für je einen Betroffenen mit einem symbolischen Betrag von jeweils 100 Euro an. 

Bei einem Schuldspruch drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, bis 28. April sind mehrere Termine geplant.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs sind der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbeamtin am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden.
  • Die Vorwürfe drehen sich um die Verlegung von minderjährigen Flüchtlingen in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen 2018.
  • Die WKStA wirf dem 56-jährigen Landesrat und der 54-jährigen ehemalige Beamtin vor, zumindest 14 unbegleitete minderjährige Asylwerber in ein ungeeignetes Quartier verlegt zu haben. 
  • Die beiden Angeklagten bekannten sich zu Beginn des Prozesses nicht schuldig. Schon vor Verhandlungsstart wurde gegen Waldhäusl demonstriert.
  • Richterin Silvia Pöchacker bekam gleich mehrmals dasselbe zu hören: Der ÖVP-Politiker habe sich auf die Fachabteilung und deren Rechtsansicht verlassen, in Vorgänge wie die Verlegung sei er nicht eingebunden gewesen.
  • Bei einem Schuldspruch drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, bis 28. April sind mehrere Termine geplant.

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