Causa Prikraf: Freispruch für Heinz-Christian Strache

Der Ex-FPÖ-Chef ist in der Neuauflage des Prozesses um ein Privatspital und eine Parteispende freigesprochen worden - wie auch der Klinik-Betreiber Walter Grubmüller.

Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der Privatklinik-Betreiber Walter Grubmüller sind am Dienstag am Wiener Straflandesgericht in der zweiten Auflage des Prikraf-Prozesses freigesprochen worden. In dem Verfahren, das wiederholt werden musste, ging es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Im Gegensatz zum ersten Prozess sah das Gericht keinen Beweis für Korruption.

Das Oberlandesgericht Wien hatte die Urteile vom ersten Prozess wieder aufgehoben. Strache war im vergangenen Jahr zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, Grubmüller zu zwölf Monaten. Prikraf ist die Abkürzung für den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds, aus dem Leistungen von privaten Krankenhäusern bezahlt werden. Daher gilt die Aufnahme in den Prikraf für private Spitalsbetreiber als attraktiv.

Strache-Antwalt: Wahlkampfspende erfolgte aus Überzeugung

Der Anwalt des Ex-FPÖ-Chefs, Johann Pauer, äußert sich im PULS 24 Interview zum Urteil.

WKStA sah Gegengeschäft

Am Dienstag wurden nun als letzte Zeugen FPÖ-Abgeordnete befragt, die unter anderen einen Initiativantrag zum Prikraf der damaligen Oppositionspartei unterzeichneten. Dieser Antrag soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Gegenleistung für Spenden an die FPÖ in der Höhe von insgesamt 12.000 Euro gewesen sein.

Prikraf-Prozess: Ein emotionaler Freispruch

 

PULS 24 Reporterin Alexandra Nindl berichtet über den Freispruch von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Klinik-Betreiber Walter Grubmüller im Prikraf-Prozess.

Richterin: Parlamentsbetrieb realistisch betrachten

Strafrechtliche Verfolgung sei ein wesentliches Instrument gegen Korruption, betonte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Allerdings ändere dies nichts daran, dass auch in derartigen Verfahren Beweise erfüllt sein müssen, herrsche bei Korruption doch kein anderer Maßstab. Es sei auch nicht erwiesen, dass Strache von der Spende vor dem Initiativantrag überhaupt gewusst hatte. Eine "gewisse Impulsivität" könne man Grubmüller nämlich nicht absprechen.

Es sei auch Teil der Aufgabe von Nationalratsabgeordneten, ihr Ohr an der Bevölkerung zu haben, betonte die Richterin. Auch nach weiteren Zeugenbefragungen habe es sich nicht so dargestellt, auf versteckten Wegen einen Initiativantrag durchzubringen. Derlei Anträge seien einfach ein "Massengeschäft", würdigte die Richterin Berichte von Zeuginnen und Zeugen über die Praxis im Nationalrat. Und auch das OLG habe dem Gericht aufgetragen, den Parlamentsbetrieb "realistisch" zu betrachten.

ribbon Zusammenfassung
  • Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist im sogenannten Prikraf-Prozess im zweiten Anlauf freigesprochen worden.
  • Auch der Privatklinik-Betreiber Walter Grubmüller konnte das Gericht mit einem Freispruch verlassen.