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Pflegestipendium für FH-Ausbildung wurde verlängert

04. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Das Pflegestipendium für FH-Ausbildungen wird um ein Jahr verlängert und aufgestockt. Das gab die Gewerkschaft vida am Freitag nach den Verhandlungen mit dem Sozialministerium via Aussendung bekannt und begrüßte zugleich den Schritt. Die Maßnahme, die im August ausgelaufen wäre, ist nun bis 31. August 2026 befristet. Der bisherige Budgetrahmen für diese Fördermaßnahme wurde von sieben Millionen Euro auf 20 Millionen Euro erhöht.

Das Pflegestipendium ist eine Fördermaßnahme des Arbeitsmarktservice (AMS) in Österreich, die dazu dient, die Existenzsicherung während einer Ausbildung im Pflegebereich zu gewährleisten. Es ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die eine Ausbildung in ausgewählten Pflegeberufen absolvieren. Das Stipendium mit einem Mindesttagsatz von 53,56 Euro gilt deshalb als zentrales Instrument zur Fachkräftesicherung im Pflegebereich. "Das Pflegestipendium ist auch Teil einer laufenden Evaluierung des Fachkräftestipendiums, erste Zwischenergebnisse sind positiv", so Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) in einem Statement gegenüber der APA.

"Dass nun deutlich mehr Budget für das Pflegestipendium zur Verfügung steht, ist ein wichtiger gewerkschaftlicher Verhandlungserfolg und eine Unterstützung für alle, die den Schritt in einen Gesundheitsberuf wagen", betonte Gerald Mjka, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Gesundheit. Trotzdem bleibe ein "Wermutstropfen": Die Förderung der dreijährigen FH-Ausbildung ist weiterhin zeitlich befristet, was einer langfristigen Perspektive im Weg stehe.

Zusammenfassung
  • Das Pflegestipendium für FH-Ausbildungen wird um ein Jahr bis 31. August 2026 verlängert und das Budget von sieben auf 20 Millionen Euro erhöht.
  • Mit einem Mindesttagsatz von 53,56 Euro unterstützt das AMS Personen während einer Pflegeausbildung und gilt als zentrales Instrument zur Fachkräftesicherung.
  • Die Gewerkschaft vida begrüßt die Aufstockung als Verhandlungserfolg, kritisiert aber die weiterhin zeitliche Befristung der Förderung.