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Partygate-Bericht: Downing Street dementiert Einflussnahme

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Die britische Regierung hat den Vorwurf zurückgewiesen, auf eine Abschwächung des "Partygate"-Berichts der Spitzenbeamtin Sue Gray gedrängt zu haben.

Die "Sunday Times" hatte zuvor unter Berufung auf Insiderquellen berichtet, der Stabschef der Downing Street habe kurz vor der Veröffentlichung darauf hingewirkt, dass gewisse Namen und weitere Details und Nachrichten zu bestimmten Partys nicht veröffentlicht werden sollten - der Zeitung zufolge in einigen Fällen mit Erfolg.

Gray beharrte 

Die Beamtin soll jedoch in entscheidenden Punkten auf ihrer Version beharrt haben. "Jeder, der in Downing Street Nummer 10 gearbeitet hat, kennt Sue Gray gut genug, um zu wissen, dass das gar nicht funktionieren würde", sagte Minister Brandon Lewis am Sonntag dem Sender Sky News. Er sei sich absolut sicher, dass kein Druck auf die Beamtin ausgeübt worden sei. Auch Downing Street selbst hatte dies der Nachrichtenagentur PA zufolge zuvor bereits zurückgewiesen. Oppositionspolitiker forderten, die gesamte Kommunikation zwischen Downing Street und Sue Gray offenzulegen.

Partys im Lockdown 

Grays Bericht hatte die schon vor Monaten bekannt gewordenen Partys untersucht, die während der Corona-Lockdowns im britischen Regierungssitz gefeiert wurden. Gray warf den Verantwortlichen Regelbrüche und schweres Führungsversagen vor und forderte Konsequenzen. Etliche Details wie die schlechte Behandlung von Putzkräften sowie exzessiver Alkoholkonsum samt Rotweinflecken an den Wänden warfen erneut ein beschämendes Licht auf den damals in der Downing Street vorherrschenden Pandemie-Alltag.

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ribbon Zusammenfassung
  • Die britische Regierung hat den Vorwurf zurückgewiesen, auf eine Abschwächung des "Partygate"-Berichts der Spitzenbeamtin Sue Gray gedrängt zu haben.
  • Die "Sunday Times" hatte zuvor unter Berufung auf Insiderquellen berichtet, der Stabschef der Downing Street habe kurz vor der Veröffentlichung darauf hingewirkt, dass Namen, Details und Nachrichten zu bestimmten Partys nicht veröffentlicht werden sollen.

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