Anhörungsrecht fällt
ORF: Landeshauptleute haben künftig keine Mitsprache
Dafür gebe es eine grundsätzliche Einigung der Regierungsfraktionen, berichtete NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter der APA.
Beschlossen werden könnte die Maßnahme bereits im September nach der Sommerpause des Nationalrats.
Für Brandstötter ist die Abschaffung des Anhörungsrechts der Landeshauptleute "ein längst überfälliger Systembruch - und ein großer Erfolg für einen unabhängigen ORF".
Die Maßnahme stärke die Unabhängigkeit und sei ein "massiver Schritt hin zu einem politikfernen ORF". Bei diesem Schritt solle es allerdings nicht bleiben: "Eine politikfernere Gestaltung des ORF ist kein Sprint, sondern ein Reformmarathon - und wir sind entschlossen, weiterzulaufen", so Brandstötter.
Änderung bei Haushaltsabgabe
Auch bei der ORF-Haushaltsabgabe wurde eine weitere Einigung erzielt: So sollen Unternehmerinnen und Unternehmer mit mehreren Filialen die Haushaltsabgabe künftig nicht mehr mehrfach zahlen müssen.
"Das war nicht nur unfair, sondern schlicht überschießend - und ist jetzt Geschichte", kommentierte Brandstötter die weitere Einigung.
Zusammenfassung
- Das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-Landesdirektoren wird abgeschafft, worauf sich die Regierungsfraktionen grundsätzlich geeinigt haben.
- Die Maßnahme zur Stärkung eines unabhängigen und politikferneren ORF könnte bereits im September nach der Sommerpause des Nationalrats beschlossen werden.
- Unternehmen mit mehreren Filialen müssen die ORF-Haushaltsabgabe künftig nicht mehr mehrfach zahlen, was als Beseitigung einer 'unfairen' und 'überschießenden' Regelung bezeichnet wurde.