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ÖVP will wegen Schmid-SPÖ-Chats den VfGH anrufen

Die Volkspartei bemüht sich im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss weiter intensiv, Hinweise für die Involvierung auch anderer Parteien zu finden. Jetzt will die ÖVP den VfGH anrufen, weil eine Frist für eine Aktenlieferung des Justizministeriums abgelaufen ist. Das Ministerium argumentiert, dass ein Konsultationsverfahren nötig ist, um Ermittlungen nicht zu gefährden. Die Akten betreffen Chats zwischen Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid (ÖVP) und SPÖ-Politikern.

Die Frist - für die die Zustimmung eines Viertels der Mandatare nötig ist - konnte die ÖVP aufgrund ihrer Größe mit einem entsprechenden Antrag allein vorgeben. Sie wurde in der Nacht auf Freitag fällig. Das Justizministerium wartete in der vergangenen Woche allerdings darauf, dass der U-Ausschuss eine Reihenfolge für die Chat-Auswertung festlegt.

Die "gegenständlichen Verlangen" würden "eine Auswertung von mehreren Hunderttausend Chats betreffen", hieß es schon Anfang der Woche. Die Anträge der ÖVP seien deshalb Gegenstand eines Konsultationsverfahrens, das vom U-Ausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) mit dem Justizministerium unter Einbindung der Fraktionen geführt wird.

Aus Sicht der ÖVP ist dieses Verfahren in diesem Fall aber nicht angebracht. Ein solches sei nur für Fälle vorgesehen, wo die Übermittlung von Unterlagen strafrechtliche Ermittlungen gefährden könnte, sagte ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger am Samstag gegenüber der APA: "Das Justizministerium hat zu liefern, es kann sich nicht auf ein Konsultationsverfahren ausreden." Deshalb werde der Antrag an den Verfassungsgerichtshof vorbereitet, bestätigte er einen Bericht der "Kronen Zeitung" (Samstags-Ausgabe).

Das Justizministerium trat Hangers Darstellung entgegen: In diesem Fall sei sehr wohl ein Konsultationsverfahren möglich - und auch notwendig, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaften nicht zu gefährden. Bei den verlangten Lieferungen handle es sich nicht bloß um die Vorlage bestehender Akten. Vielmehr müssten die Daten zum Großteil erst ausgeweitet werden. Somit sei der Inhalt nicht einmal den Strafverfolgungsbehörden bekannt. Die Daten könnten also Informationen enthalten, die für die Ermittlungen relevant sind - und diese könnten also gefährdet sein, wenn die Unterlagen ohne die (für solche Fälle vorgesehene) Prüfung vorgelegt werden, argumentierte das von der Grünen Alma Zadic geführte Justizressort.

Für die FPÖ ist der Antrag der ÖVP gegen dieses Ministerium einerseits ein Beweis für den schlechten Zustand der Koalition. Die Regierungsparteien würden sich "in einer Art Kleinkrieg gegenseitig genüsslich auffressen" - obwohl man in den aktuell so schwierigen Zeiten eine handlungsfähige Regierung bräuchte, meinte Fraktionsvorsitzender Christian Hafenecker in einer Aussendung. Und andererseits wolle die ÖVP offenbar von ihren eigenen Problemen ablenken, verwies Hafenecker auch auf die "Vorgänge innerhalb der ÖVP Vorarlberg".

ribbon Zusammenfassung
  • Jetzt will die ÖVP den VfGH anrufen, weil eine Frist für eine Aktenlieferung des Justizministeriums abgelaufen ist.
  • Das Ministerium argumentiert, dass ein Konsultationsverfahren nötig ist, um Ermittlungen nicht zu gefährden.
  • Die Anträge der ÖVP seien deshalb Gegenstand eines Konsultationsverfahrens, das vom U-Ausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) mit dem Justizministerium unter Einbindung der Fraktionen geführt wird.