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Wöginger rüttelt an Menschenrechtskonvention

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Der ÖVP-Klubchef plädiert dafür, das europäische Asylrecht und gleich auch die Menschenrechtskonvention zu überarbeiten. Auf PULS 24 erklärte Sozialminister Rauch zuvor Zuwanderung für notwendig, weil es in Österreich "gar nicht anders" gehe.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger übt in der Asylpolitik scharfe Kritik an der Europäischen Union und will offenbar auch Änderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Zur Debatte zwischen Bund und Ländern um die Verteilungsquote von Asylwerber:innen meinte er in einem Interview zunächst, er habe dem Treffen von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) "mit den Landeshauptleuten entnommen, dass auch die Bundesländer hier mehr tun wollen".

ÖVP-Klubchef stellt EMRK infrage

Für die Situation macht er aber vor allem Brüssel verantwortlich. "Eines muss man aber schon auch sagen: Die Europäische Union hat sieben Jahre lang verschlafen, tragfähige Lösungen zum Schutz der Außengrenzen auf den Tisch zu legen. Das ist ein Aufruf in Richtung Europa, in die Gänge zu kommen", erklärte er in dem Gespräch mit dem "Standard".

Aufhorchen lässt er dann mit einer Antwort auf die Frage, ob das europäische Asylrecht überarbeitet gehöre. "Ja, das würde ich meinen", sagte Wöginger. "Auch die Menschenrechtskonvention gehört überarbeitet. Wir haben mittlerweile eine andere Situation, als es vor ein paar Jahrzehnten der Fall war, als diese Gesetze geschrieben wurden." Er wolle Vorfälle wie die Halloween-Krawalle in der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz nicht akzeptieren, meinte Wöginger in diesem Zusammenhang.

Grundlage für Menschenrechte

Historischer Hintergrund: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist am 4. November 1950 von den damaligen Mitgliedsstaaten des Europarates unterzeichnet worden und 1953 in Kraft getreten. Den Europarat bildeten damals noch west- und nordeuropäische Staaten. Österreich ist der EMRK 1958 beigetreten, 1964 wurde sie rückwirkend mit dem Beitrittsdatum in den Verfassungsrang erhoben.

Ziel der EMRK war es nach dem Zweiten Weltkrieg, wesentliche Menschenrechte in Europa zu garantieren. Der völkerrechtliche Vertrag enthält zahlreiche Grundrechte und Grundfreiheiten, darunter das Recht auf Leben, das Verbot von Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Auch freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung sind darin festgeschrieben.

Im Gegensatz zu anderen feierlichen Deklarationen auf dem Globus können Mitgliedsstaaten gegen die EMRK nicht einfach so verstoßen, sie ist bindend. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kann Urteile und Sanktionen gegen Mitgliedsstaaten verhängen. Die EMRK hat daher praktische und weitreichende Folgen.

Kickl ein Dorn im Auge

2019 hatte bereits der damalige FPÖ-Innenminister Herbert Kickl seine Ablehnung der EMRK kundgetan. Es gebe "irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen, teilweise viele, viele Jahre alt, aus ganz anderen Situationen heraus entstanden, und die hindern uns daran, das zu tun, was notwendig ist", sagte Kickl im Jänner 2019 im ORF-Report und spielte damit auf die EMRK an. "Das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht", hatte Kickl gemeint und damals breite Kritik bei der damaligen Opposition und Verfassungsjurist:innen ausgelöst.

Uneinigkeit in Koalition

Wöginger nahm auch Stellung zur jüngsten Aussage des grünen Sozialministers Johannes Rauch in der Sendung "Milborn" auf PULS 24. "Wir werden Zuwanderung brauchen, weil es gar nicht anders geht", sagte Rauch dort. Demografisch sei der Arbeitskräftebedarf in Österreich und Europa ohne Zuwanderung nicht zu decken. Wöginger dazu im "Standard": "Zuwanderung ist nicht gleich Zuwanderung. Ja, wir brauchen qualifizierte Zuwanderung. Aber wir werden nicht jeden Asylwerber in den Pflegeberuf bringen."

Staatsanwaltschaft ermittelt

Im "Standard"-Interview wurde der Oberösterreicher Wöginger auch zu den Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen ihn befragt. Wöginger, so lautet der Verdacht, soll bei der Bestellung eines Bürgermeisters zum Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding interveniert haben. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Anstiftung zum Amtsmissbrauch.

Wöginger: Üblicher Vorgang

Dazu sagte der ÖVP-Klubchef nun: "Der angesprochene Bürgermeister war bei mir beim Sprechtag, hat mir von seiner Bewerbung erzählt und gefragt, ob ich sein Anliegen weitergeben könnte. Und ich habe das an Schmid weitergeleitet. Was der damit gemacht hat, weiß ich nicht." Gemeint ist damit der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid. Wöginger sagte schon früher, er habe den Bürgermeister für qualifiziert für den Posten gehalten.

Wöginger meinte weiter, er habe auch in anderen Situationen solche Anliegen weitergegeben. Das sei seine Aufgabe als Politiker - "Bürgeranliegen entgegenzunehmen und weiterzuleiten". Er könne "versichern, dass auch Abgeordnete anderer Parteien bei ihren Sprechtagen nicht nur Kaffee trinken und über das Wetter reden".

ribbon Zusammenfassung
  • Der ÖVP-Klubchef plädiert dafür, das europäische Asylrecht und gleich auch die Menschenrechtskonvention zu überarbeiten.
  • Auf PULS 24 erklärte Sozialminister Rauch zuvor Zuwanderung für notwendig, weil es in Österreich "gar nicht anders" gehe.
  • Gegen Wöginger wird von der WKStA ermittelt. Er sieht in seiner Hilfe für einen Bürgermeister aber nichts Verbotenes.

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