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ÖGK kürzt bei weiteren Leistungen und erhöht Selbstbehalte

Heute, 10:29 · Lesedauer 4 min

Die ÖGK kürzt Leistungen und erhöht Selbstbehalte. Ab Mai werden etwa die Regeln für Kostenübernahmen von Krankentransporten verschärft und der Selbstbehalt beim Zahnersatz steigt. Bereits seit 1. März wurde die Kostenübernahme von Zahnregulierungen eingeschränkt. Die Änderung der ÖGK-Satzung wurde am 19. Februar von der Hauptversammlung beschlossen, wie zunächst die "Krone" berichtete. Für Kritik sorgt, dass die Patienten nicht über die Änderungen informiert wurden.

Krankentransporte für gehunfähige Patienten werden ab Mai von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nur mehr bezahlt, wenn eine entsprechende ärztliche Transportanweisung über die Gehunfähigkeit des Patienten vorliegt. Diese darf ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten ausgestellt werden und muss ausführlich medizinisch begründet bzw. nachgewiesen werden. Explizit nicht möglich ist eine Kostenübernahme, weil öffentliche Verkehrsmittel fehlen oder eine Begleitperson, mit der grundsätzlich ein selbstständiger Transport möglich wäre. Möglich bleibt ein bewilligter Transport bei Patienten mit Immundefizienz aufgrund einer Tumorbehandlung sowie bei isolationspflichtigen Infektionserkrankungen.

Auch für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, Kinder sowie bestimmte medizinisch notwendige Fahrten - etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse - seien die Krankentransporte weiterhin frei, ebenso wie zeitkritische Rettungs- und Notarzttransporte, betonte die ÖGK. Es sei bloß der Begriff "Gehunfähigkeit" präzisiert worden, dies stelle aber keine Einschränkung des Leistungsspektrums dar.

Bei unentbehrlichem Zahnersatz steigt der Selbstbehalt der Versicherten - etwa für Kronen und Kunststoffprothesen - ab 1. Mai von 25 auf 30 Prozent. Bei Personen, die aus sozialen Gründen von der Rezeptgebühr befreit sind, sind es 20 Prozent. Auch bei Parodontose-Therapien wird die Kostenübernahme eingeschränkt. Bereits seit Anfang März in Kraft ist durch die Satzungsänderung eine Verschärfung der Kriterien für die Kostenübernahme von Kieferregulierungen. Zwei Diagnosen wurden aus dem Leistungskatalog entfernt.

Gestrichen wurde außerdem ab 1. März der Familienzuschlag beim Krankengeld ab dem 43. Tag. Bisher erhielten Alleinerziehende und Versicherte mit Kindern, deren Partner kein Einkommen hat, einen Zuschlag von 10 Prozent. Beim verlängerten Krankengeldbezug wird eine weitere verpflichtende Begutachtung zwischen der 63. bis 67. Woche eingeführt.

Die ÖGK begründete die Änderungen am Freitag in einer Stellungnahme mit dem zunehmenden finanziellen Druck durch geringere Einnahmensteigerungen und steigende Ausgaben. Mit den Maßnahmen stelle die ÖGK sicher, dass die Versorgung der Versicherten auch künftig qualitativ hochwertig und nachhaltig abgesichert bleibe.

Kritik an mangelnder Information

Dass die Patienten über die Änderungen bisher nicht informiert wurden, sorgte für Kritik am Freitag. "Erhöhen und geheim halten - das ist inakzeptabel", meinte die Chefin des ÖVP-nahen Seniorenbunds Ingrid Korosec in einer Aussendung. Gerade Seniorinnen und Senioren würden wieder die Leidtragenden sein. Auch der SPÖ-nahe Pensionistenverband forderte Nachbesserungen, die im Rahmen eines Runden Tisches gemeinsam mit Seniorenrat, Patienten- und Behindertenvertretungen, Ärztekammer und Sozialministerium verhandelt werden solle. "Niemand bestreitet, dass die ÖGK vor finanziellen Herausforderungen steht - aber Sanierung darf nicht heißen, dass chronisch Kranke, Menschen mit niedrigen Pensionen oder mit Mobilitätseinschränkungen die Hauptlast tragen", so Pensionistenverbands-Präsidentin Birgit Gerstorfer.

Auch die Grünen kritisierten, dass die Versicherten nicht ordentlich über die Änderungen informiert worden seien. "Den Kranken und Versicherten im Land wird von der ÖGK wieder einmal ins Börserl gegriffen und das mit aktiver Unterstützung der zuständigen SPÖ-Ministerin Schumann", welche die Satzungsänderung genehmigt habe, so Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. Er forderte eine Nutzung des von der Regierung geschaffenen Gesundheitsreformfonds, um derartige Einschnitte zu verhindern.

Die FPÖ forderte die sofortige Rücknahme aller Kürzungen. Es sei "eine Schande, dass gerade SPÖ-Ministerin Schumann diesen unsozialen Kahlschlag durchwinkt und damit die letzten Reste der sozialen Absicherung zerstört", kritisierte der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak in einer Aussendung.

Schumann verweist auf Selbstverwaltung der ÖGK

Gesundheitsministerin Korinna Schumann wies die Kritik zurück. Die ÖGK sei ein Selbstverwaltungskörper und könne im eigenen Wirkungsbereich ihre Satzung ändern. "Wir als Ministerium müssen Änderungen formal genehmigen, dürfen dies aber nur ablehnen, wenn sie rechtswidrig oder grob zweckwidrig sind", erklärte ein Sprecher.

Zusammenfassung
  • Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verschärft ab Mai die Bedingungen für Krankentransporte und erhöht den Selbstbehalt beim Zahnersatz von 25 auf 30 Prozent, für sozial Befreite auf 20 Prozent.
  • Bereits seit 1. März gelten Einschränkungen bei der Kostenübernahme von Zahnregulierungen, und der Familienzuschlag beim Krankengeld ab dem 43. Tag wurde gestrichen.
  • Die ÖGK begründet die Maßnahmen mit steigendem finanziellen Druck, während zahlreiche Organisationen und Parteien die mangelnde Information der Versicherten kritisieren.