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Oberlandesgericht hob Schuldsprüche gegen Fuchs auf

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Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft war zuletzt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage schuldig gesprochen worden.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat in der Causa rund um den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, die Schuldsprüche des Landesgerichts Innsbruck vom August aufgehoben. Fuchs war wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Über die Strafsache muss nun am Landesgericht Innsbruck neu verhandelt und entschieden werden, hieß es.

Fuchs hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Seine geltend gemachten Begründungs- und Feststellungsmängel zur Frage, ob ein Aussagenotstand vorlag, waren zutreffend, begründete das Oberlandesgericht in einer Aussendung die nunmehrige Entscheidung.

Weitergabe von Akten an Pilnacek 

Der renommierte Jurist soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine (letztlich mangels Anfangsverdachts nicht weiter verfolgte) Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Fuchs hatte die Weitergabe im Prozess bestritten.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Innsbruck hat in der Causa rund um den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, die Schuldsprüche des Landesgerichts Innsbruck vom August aufgehoben.
  • Über die Strafsache muss nun am Landesgericht Innsbruck neu verhandelt und entschieden werden, hieß es.
  • Fuchs hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.
  • Fuchs hatte die Weitergabe im Prozess bestritten.

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