Nationaler Sicherheitsrat für Untersuchungskommission

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In der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates wurde mit Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS ein Antrag der Regierungsfraktionen abgesegnet, der die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission "zur Evaluierung der Vorkommnisse und behördlichen Maßnahmen vor dem Anschlag" empfiehlt. Darüber hinaus lauten die Empfehlungen, die bereits eingeleiteten Reformmaßnahmen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus fortzusetzen.

Der Regierungs-Antrag wurde in der Sitzung des Sicherheitsrats - der als beratendes Gremium der Bundesregierung fungiert - zum Terroranschlag in Wien von SPÖ und FPÖ nicht mitgetragen. SPÖ-Vizeklubobmann Jörg Leichtfried erklärte gegenüber der APA, seine Fraktion habe nicht zugestimmt, "weil das aus unserer Sicht ein Versuch der ÖVP ist, die eigene Verantwortung für die Missstände im BVT wegzuschieben, obwohl die ÖVP seit Jahren für das Innenministerium und damit für das BVT zuständig ist". Auch die empfohlene Kommission sieht die SPÖ kritisch, da diese vom Innen- und Justizministerium eingesetzt werden sollte - "das ist aus unserer Sicht nicht unabhängig".

Ihr OK gaben hingegen die NEOS. "Wir sind mitgegangen, weil wir konstruktiv sein wollen. Es ist jetzt wichtig, auf die Unabhängigkeit der Kommission zu pochen. Weil wir wissen nicht, wie sich (Innenminister, Anm.) Karl Nehammer das vorstellt", sagte NEOS-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos nach der Sitzung zur APA. Er verwies neuerlich auf den Vorschlag, Georg Krakow von Transparency International zum Leiter einer solchen Kommission zu machen.

Im Antrag heißt es, es gehe bei der BVT-Reform darum, das Vertrauen der internationalen Dienste in das Bundesamt wiederherzustellen, "offensichtlichen Missstände" im BVT zu beseitigen "und den Beitrag des BVT für eine funktionierende Terrorismusabwehr bei gleichzeitig hohem Rechtsschutz-Standard und ausreichender parlamentarischer Kontrolle zu gewährleisten". Auch empfiehlt der Antrag "die Evaluierung der aktuellen personellen Ausstattung der relevanten Behörden (Strafvollzug, Justiz, Polizei, Präventionsstellen)."

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  • Darüber hinaus lauten die Empfehlungen, die bereits eingeleiteten Reformmaßnahmen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus fortzusetzen.

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