Nachfolgeregelung zu Familienleistungen für Ukrainer
Für Ukrainerinnen und Ukrainer bedeutet das laut Ministerium, dass es in Zukunft Familienleistungen nur dann gibt, wenn sie auch arbeiten oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Grundversorgung ausbezahlt. Diese steht weiterhin allen Vertriebenen offen. "Was Vertriebenen aber eben auch offensteht, ist der Arbeitsmarkt in Österreich, und das ab Tag eins", merkte Plakolm an.
Ukrainerinnen und Ukrainer bekämen seit Beginn des Angriffskriegs Schutz in Österreich, so die Ministerin. "Das steht außer Frage und dazu bekennen wir uns auch weiterhin. Gleichzeitig ist heute mehr denn je klar, dass Österreich weniger ausgeben muss." Ausnahmen soll es laut Plakolm für unter 18-Jährige, über 65-Jährige und Bezieherinnen und Bezieher von erhöhter Familienbeihilfe mit erheblicher Behinderung geben.
Zuvor hatte das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR noch auf eine rasche Verlängerung der Familienbeihilfe für ukrainische Flüchtlingskinder gedrängt.
Zusammenfassung
- Die Regierung hat beschlossen, dass Ukrainerinnen und Ukrainer nur noch bis 31. Oktober 2025 ohne Bedingungen Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld beziehen können.
- Ab November 2025 müssen Vertriebene entweder in Österreich arbeiten oder beim AMS gemeldet sein, um weiterhin Anspruch auf diese Familienleistungen zu haben.
- Ausnahmen von dieser Regelung gelten für unter 18-Jährige, über 65-Jährige sowie Menschen mit erheblicher Behinderung, während die Grundversorgung weiterhin allen Vertriebenen offensteht.