Nach Terror-Urteil: Grazer Jugendliche aus Haft entlassen
Wie Martin Robier aus der Kanzlei von Thomas Klein, Anwalt der damals erst 14-Jährigen, einen Bericht der "Kleinen Zeitung" vom Mittwoch bestätigte, kam das Bundesverwaltungsgericht zu der Auffassung, dass von dem Mädchen keine weitere Gefahr ausgeht. Er persönlich habe diesen Eindruck ebenfalls gewonnen: "Sie hat sich stark verändert." Robier erwirkte auch, dass die Jugendliche in Österreich bleiben darf und nicht nach Montenegro abgeschoben wird, wo sie keinerlei Wurzeln hat. Sie wuchs in Österreich auf und wohnt nun wieder bei ihrer Mutter.
Eine Bedingung für die bedingte Haftentlassung war, dass sie die Pflichtschule noch während der Haft beendet. Das habe sie vergangene Woche geschafft, so Robier. Deshalb sei sie am Montag aus der Justizanstalt Graz-Jakomini entlassen worden. Die frühzeitige Haftentlassung ist an Auflagen gebunden. Sie muss etwa eine weitere Ausbildung starten oder einen Job suchen und sich von sämtlichen verbotenen Organisationen fernhalten.
Zusammenfassung
- Eine mittlerweile 15-Jährige, die wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, ist nach positiver Persönlichkeitsentwicklung aus der Justizanstalt Graz-Jakomini entlassen worden.
- Das Bundesverwaltungsgericht und ihr Anwalt sehen keine weitere Gefahr von ihr ausgehen, weshalb sie nicht nach Montenegro abgeschoben wird und wieder bei ihrer Mutter in Österreich lebt.
- Für die bedingte Entlassung musste die Jugendliche während der Haft die Pflichtschule abschließen und muss nun weitere Auflagen erfüllen, wie eine Ausbildung beginnen oder einen Job suchen.