Ministerbüros können bei Social Media mithelfen
Dieser wurde am Mittwoch im Nationalrat eingebracht und kann nach der Ausschussberatung möglicherweise noch vor dem Sommer beschlossen werden. Die vier Parteien hatten die entsprechende Initiative bereits angekündigt, nachdem vom Unabhängigen Parteien-Transparenzsenat wegen einschlägiger Delikte Strafen gegen Volkspartei, NEOS und Grüne ausgesprochen worden waren. Der UPTS war dabei im Wesentlichen einer Einschätzung des Rechnungshofs nachgekommen.
Die vier Parteien interpretieren den Rechnungshof so, dass die Nutzung von Social Media Kanälen von Personen in politischen Doppelfunktionen bisher komplett ungeregelt sei. Der UPTS verweise in seiner Stellungnahme darauf, dass es nicht seine Aufgabe ist, Vorgaben oder Richtlinien zu diesem Thema zu erstellen - denn dies sei Aufgabe des Gesetzgebers. Dieser Aufgabe kämen die Parlamentsfraktionen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen nun nach und schafften gesetzlich klare, nachvollziehbare und praxistaugliche Vorgaben, heißt es in einer Aussendung.
Die von Kabinettsmitarbeitern gestalteten Inhalte auf der Online-Plattform der Regierungsmitglieder müssen sich demnach inhaltlich und optisch klar von anderen Inhalten dieser Accounts (insbesondere von parteipolitischen Inhalten) abgrenzen und diese Abgrenzung sei auch kenntlich zu machen. Dann würden sie eben nicht mehr als Spende gewertet, wodurch auch keine Strafen fällig würden.
Als Medieninhaber von Auftritten auf der Online-Plattform, die mit dessen Zustimmung den Namen eines Regierungsmitglieds tragen, jedoch nicht in dessen Medieninhaberschaft stehen und an denen Mitarbeiter mitwirken, kommen ausschließlich die politische Partei, der das Regierungsmitglied angehört oder eine Gliederung oder nahestehende Organisation dieser Partei infrage.
Zusammenfassung
- Ein neuer Gesetzesentwurf von Koalition und Grünen regelt, dass Ministerbüros bei Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern mitwirken dürfen, ohne dass dies als Spende gilt und somit keine Strafen mehr drohen.
- Beiträge müssen sich sachlich auf Regierungsarbeit beschränken, parteipolitische Werbung bleibt ausgeschlossen und eine klare Abgrenzung von parteipolitischen Inhalten ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Der Entwurf wurde am Mittwoch im Nationalrat eingebracht, nachdem zuvor Strafen gegen Volkspartei, NEOS und Grüne verhängt wurden, und könnte noch vor dem Sommer beschlossen werden.