APA/EVA MANHART

Mieten-Rückzahlung: Gute Chancen für Sammelklage

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Zahlreiche Indexklauseln in Mietverträgen dürften rechtswidrig sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Vermietende Inflationsanpassungen der letzten 30 Jahre zurückzahlen müssen.

Nachdem die türkis-grüne Regierung keine Mietpreisbremse eingeführt hat, kommt es nun zu Nachwehen. Die Wertsicherungsklausel in vielen Mietverträgen, die mit Unternehmen - wie etwa Banken, Fonds, GmbHs, Versicherungen - abgeschlossen worden sind, widersprechen dem Konsumentenschutzgesetz. Das stellte der Oberste Gerichtshof nach einer Klage der Arbeiterkammer klar. 

Auf Basis eben dieser Index- oder Wertsicherheitsklauseln in Mietverträgen erhöhen sich die Mieten in den meisten Fällen parallel zur Inflation.

Hunderttausende Klauseln rechtswidrig?

Die Indexklauseln sollen zu schwammig gewesen sein. "Wir gehen davon aus, dass eine große Zahl an Mietverträgen in ganz Österreich betroffen ist", sagt der Anwalt Oliver Peschel, der gegen die Mieterhöhungen klagt.  "Laut unserer Schätzung sind hunderttausende Indexklauseln rechtswidrig. Eine Rückforderung ist für die letzten 30 Jahre möglich." Die Kanzlei arbeite mit Rechtsschutzversicherungen und Prozesskostenfinanzierern zusammen, um allen Betroffenen eine "Mietbremse" und eine Mietrückforderung zu ermöglichen.

Mieterhöhung: "Viele Indexklauseln rechtswidrig"

Mieter:innen, die von einer Inflationserhöhung betroffen gewesen seien, könnten sich unter der Website www.mietzinsklage.at für das Sammelverfahren anmelden, bewirbt Peschel sein Vorgehen.

Der Immobilienverband ÖVI ist skeptisch. "Welche Auswirkungen die beiden Urteile des OGH auf bestehende Verträge haben, ist auch in Fachkreisen höchst umstritten. Die Sonderbestimmungen des Mietrechts beschränken die Rückforderbarkeit auf drei Jahre", so der Verband. Man geht außerdem nur von rund 10.000 Betroffenen aus.  "Die Erwartungshaltung ist viel zu groß geschürt", kritisiert ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel bei Ö1. Alarmiert ist er trotzdem: "Wenn hier wirklich eine Rückforderbarkeit bis zu 30 Jahren angedroht wird, dann sind die Vermieter hier sicherlich in einer Habachtstellung." 

Laut dem Mietrechtsexperten Walter Rosifka ist die Sorge der Vermieter:innen berechtigt. "Die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs ist sehr darauf bedacht, dass man sich aus rechtswidrigen Klauseln, nicht bereichern können soll", erklärt er gegenüber Ö1. Es sei zwar optimistisch, aber alles andere als ausgeschlossen, dass Vermietende Inflationsanpassungen zurückzahlen müssen.

Kritik von den Haus- und Grundbesitzern

Kritik an dem Vorgehen gibt es nicht nur vom ÖVI, sondern auch vom Bund der Österreichischen Haus- und Grundbesetzer. Viele Vermieter:innen seien auf ihre Einnahmen angewiesen, heißt es in einer Aussendung. Die Möglichkeit von rückwirkenden Mietforderungen könnte sie in gravierende finanzielle Schwierigkeiten bringen und langfristig negative Auswirkungen auf die Stabilität des Mietwohnungsmarktes haben. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass derartige Auswüchse im Sinne einer Stabilität des Wohnungsmarktes gewünscht werden", meint ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer.

Rechtsanwalt Peschel sagte im Gespräch mit der APA, dass jenen, die sich der Sammelklage anschließen keine Kosten entstehen sollten. Das sei gesichert, wenn die Rechtsschutzversicherung einen Mietrechtsschutz beinhalte. Ohne Versicherung muss man den Prozessfinanzierern bei Erfolg der Klage am Ende gegebenenfalls einen Teil seines erstrittenen Geldes abgeben.

ribbon Zusammenfassung
  • Zahlreiche Indexklauseln in Mietverträgen dürften rechtswidrig sein.
  • Es ist nicht ausgeschlossen, dass Vermietende Inflationsanpassungen der letzten 30 Jahre zurückzahlen müssen.