APA/APA (Punz)/HANS PUNZ

Matura-Verordnung sieht Start mit 20. Mai vor

Die Zentralmatura soll weiter wie geplant am 20. Mai starten. Die entsprechende Verordnung dazu hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) nun erlassen. Schüler, die zum Maturazeitpunkt in Quarantäne sind, verlieren demnach keinen Prüfungsantritt. Wer sich längerfristig stationär behandeln lassen muss, darf die Matura unter Umständen auch am Behandlungsort ablegen.

In der Verordnung festgehalten sind auch die bereits seit längerem bekannten Vereinfachungen. So können etwa die Themenbereiche bei der mündlichen Matura (ab 7. Juni) gekürzt werden, die Präsentation der vorwissenschaftlichen Arbeiten bzw. Diplomarbeiten ist nur freiwillig.

Wie im Vorjahr wird die Jahresnote wieder in die Maturanote (sowohl schriftlich als auch mündlich) einbezogen - Zeugnisnote und Prüfungsnote zählen dabei zu gleichen Teilen. Landet man damit genau zwischen zwei Noten, "sticht" die Prüfungsnote. Voraussetzung für die Einbeziehung bei schriftlichen Prüfungen ist allerdings das Erreichen von mindestens 30 Prozent der möglichen Punkte.

Erneut wird die Arbeitszeit bei den Klausuren um eine Stunde verlängert. Das Schuljahr für die Maturaklassen endet heuer am 2. Mai. Daran schließt sich bis 18. Mai ein Ergänzungsunterricht zur Vorbereitung auf die Matura an. Dieser darf nur in jenen Gegenständen besucht werden, in denen man auch maturiert.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Zentralmatura soll weiter wie geplant am 20. Mai starten.
  • Die entsprechende Verordnung dazu hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) nun erlassen.
  • Schüler, die zum Maturazeitpunkt in Quarantäne sind, verlieren demnach keinen Prüfungsantritt.
  • Wer sich längerfristig stationär behandeln lassen muss, darf die Matura unter Umständen auch am Behandlungsort ablegen.
  • Das Schuljahr für die Maturaklassen endet heuer am 2. Mai.