APA/HELMUT FOHRINGER

Maskenpflicht im Handel fällt am 22. Juli - aber nicht im Supermarkt

Ab 22. Juli fallen die Masken im Handel. Nur an Orten des täglichen Bedarfs bleibt die Maskenpflicht.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kündigte am Freitag in einer Pressekonferenz nach einer Arbeitssitzung der Corona-Taskforce zur Vorbereitung auf den Herbst weitere Lockerungsschritte an. Die Maskenpflicht im Handel wird am 22. Juli fallen. Die MNS-Pflicht im Handel gilt dann nur noch in Supermärkten, Banken, Apotheken, Postgeschäftsstellen und Tankstellen, den sogenannten Betriebsstätten des täglichen Bedarfs. Die 3G-Regel gilt weiterhin.

In allen übrigen Geschäften und auch in Museen entfällt sie, wenn die Betreiber keine strengere Maßnahmen vorsehen. Weiterhin gilt die Maskenpflicht jedoch im öffentlichen Verkehr, sowie in Krankenanstalten und Alten- und Pflegeheimen. Hier können die Betreiber aber ebenfalls strengere Maßnahmen setzen.

Damit setzt die Regierung den Weg der Öffnungen fort. Kurz sagte in der Pressekonferenz aber, dass er mit einem Anstieg der Corona-Zahlen im Herbst rechnet. Der Staat könne aber nicht dauernd die Freiheit der Bürger einschränken.

Bewährt habe sich das Konzept des intensiven Testens. Gleichzeitig würden die Infektionszahlen aber vor allem bei Jüngeren steigen. Er appellierte an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen und betonte, dass die Impfung auch gegen die Delta-Variante schütze. Mittlerweile sei man an dem Punkt angelangt, dass es mehr Impfstoff als Impfwillige gibt. Er kündigte weitere niederschwellige Impfangebote in allen Bundesländern an.  

Mückstein verspricht "anderes Management" im Herbst

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagt, dass die Delta-Variante in Österreich mittlerweile vorherrschend ist. Die Zahlen würden aber "auf sehr niedrigem Niveau" steigen. Die Entwicklung zeige, dass das derzeitige Regelwerk funktioniere. Mückstein versprach, dass im heurigen Herbst das Corona-Management anders aussehen wird. "Das garantiere ich", sagte der Gesundheitsminister.

Mittlerweile seien 45 Prozent der impfbaren Bevölkerung vollimmunisiert. Sollte die derzeitige Impfgeschwindigkeit beibehalten werden, werde Österreich gut durch den Herbst kommen, schätzt Mückstein. Sollte dieser Fall nicht eintreten, sehe die Lage anders aus. Deshalb sei es sehr wichtig, sich impfen zu lassen, bittet der Gesundheitsminister.

Die Taskforce wurde von der Regierung zur Beobachtung über den Sommer eingerichtet, um sich über weitere Schritte abzustimmen und so auf den Herbst und die kältere Jahreszeit vorzubereiten. Um die Impfquote zu steigern, setze man auf eine Ausweitung der niederschwelligen Angebote.

Lukas Weseslindtner, Virologe an der MedUni Wien, spricht mit PULS 24 über die Ausbreitung der Delta-Variante in Österreich.

Virus wird "über Jahre bleiben"

Kurz sprach in seiner Rede auch deutlich die Gefahren an, wenn man sich nicht impfen lässt. Jeder, der sich nicht impfen lasse, "hat eine sehr hohe Chance, dass er sich ansteckt." Das Virus werde "über Jahre bleiben".

Wer sich nicht impfen lasse, habe eine "sehr hohe Chance" sich zu infizieren, führt der Bundeskanzler aus. "Wenn nicht im Juli dann vielleicht im August, wenn nicht im August dann vielleicht im Herbst und wenn nicht im Herbst dann wahrscheinlich im Winter." Deshalb müsse jeder für sich persönlich eine Entscheidung treffen: "Impfung oder Ansteckung". "Entweder man lässt sich impfen oder man hat eine ständige Gefahr sich anzustecken, die irgendwann zur Realität werden wird", sagt der ÖVP-Politiker.

ribbon Zusammenfassung
  • Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kündigte am Freitag in einer Pressekonferenz weitere Lockerungsschritte an.
  • Die Maskenpflicht im Handel wird am 22. Juli fallen. Die 3G-Regel gilt weiterhin.
  • Die MNS-Pflicht im Handel gilt dann nur noch in Supermärkten, Banken, Apotheken, Postgeschäftsstellen und Tankstellen, den sogenannten Betriebsstätten des täglichen Bedarfs.
  • In allen übrigen Geschäften und auch in Museen entfällt sie, wenn die Betreiber keine strengere Maßnahmen vorsehen.
  • Weiterhin gilt die Maskenpflicht jedoch im öffentlichen Verkehr, sowie in Krankenanstalten und Alten- und Pflegeheimen.