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Lobbyist? Investor Wolf scheitert mit VfGH-Beschwerde

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht in der Andeutung, Unternehmer Siegfried Wolf könnte Lobbyist für den russischen Staatskonzern Gazprom gewesen sein, keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Wolf war im Fraktionsbericht der Grünen zum ÖVP-Untersuchungsausschuss so tituliert worden. Die Bezeichnung sei nicht ehrenrührig, hieß es nun in einer Aussendung des VfGH vom Freitag.

Die Passage im Fraktionsbericht der Grünen bezieht sich hauptsächlich auf die Befragung des ehemaligen OMV-Generaldirektors Gerhard Roiss im U-Ausschuss. Außerdem heißt es ein paar Zeilen weiter: "2016 vermuteten deutsche Verfassungsschützer*innen nicht zu Unrecht, dass der Steirer (Wolf, Anm.) für den Konzern Gazprom bzw. für Nord Stream 2 lobbyiere." Betitelt wurde die Passage zu Wolf im Bericht der Grünen daher auch mit: "Lobbyist für Gazprom?"

Öffentliche Person muss mehr Kritik akzeptieren

Wolf wehrte sich gegen diese Darstellung im Fraktionsbericht mit einer Beschwerde vor dem VfGH. Als Person, die im öffentlichen Leben steht, müsse der Beschwerdeführer grundsätzlich mehr Kritik hinnehmen als eine Privatperson, heißt es in der Entscheidung.

"Abgesehen davon handelt es sich bei den beanstandeten Textstellen einerseits um die bloße Wiedergabe der Aussage einer Auskunftsperson und andererseits um Aussagen, die weder ehrenrührig noch als Verletzung des guten wirtschaftlichen Rufes anzusehen sind", heißt es darin weiter.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht in der Andeutung, Unternehmer Siegfried Wolf könnte Lobbyist für den russischen Staatskonzern Gazprom gewesen sein, keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
  • Wolf war im Fraktionsbericht der Grünen zum ÖVP-Untersuchungsausschuss so tituliert worden.
  • Die Bezeichnung sei nicht ehrenrührig, hieß es nun in einer Aussendung des VfGH vom Freitag.