APA/HELMUT FOHRINGER

Liveticker zum Nachlesen: Frage nach Parteizugehörigkeit "wie Frage nach Religionsbekenntnis"

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Nach der Befragung von WKStA-Gruppenleiter Bernhard Weratschnig war am Mittwoch als zweite Auskunftsperson Michael K. geladen. Der ehemalige Mitarbeiter im Finanzministerium war sowohl mit der Erstellung von Studien beauftragt als auch in die Steuer-Causa rund um Sigi Wolf involviert.

Als zweite Auskunftsperson wird am Mittwoch Michael K. befragt. Als Mitarbeiter im Finanzministerium arbeitete er eng mit dem damaligen Generalsekretär Thomas Schmid zusammen. Er war teilweise in Beinschab-Studien wie auch in die Steuer-Causa rund um Unternehmer Sigi Wolf involviert. Er war es auch, an den Schmid die Nachricht schrieb, dass er als ÖVPler "die Hure der Reichen" sei.

K. wollte mehrmals auf Fragen nicht antworten, um sich nicht der Strafverfolgung auszusetzen, wie er meinte. Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl ließ ihm das aber nicht durchgehen, weil gegen ihn gar nicht ermittelt werde.

Warum es zu einer Verzögerung jener Schlussbesprechung zu dem Steuerfall kam, bei der die Steuer-Nachzahlung Wolfs letztendlich geringer angesetzt wurde, wurde er gefragt. Nach mehreren Entschlagungsversuchen antwortete er schließlich, dass jene Expertinnen und Beamtinnen, die auf die Bezahlung der vollen elf Millionen Euro bestanden (die "Extremposition", wie K. meinte) dann nicht dabei waren.

Dass Steuerberater konkrete Fälle (wie den von Wolf) direkt mit dem Kabinett im Ministerium besprechen, käme öfters vor, meinte K. auf Nachfrage von SPÖ-Fraktionsvorsitzenden Krainer. Er konnte allerdings keine anderen Fälle nennen.

Keine Antworten auf Fragen zu Studien und Wahlkampf

Der Vorsitzende Norbert Hofer (FPÖ) - er sprang erstmals für Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka ein - gestand K. nach längeren Diskussionen mit Verfahrensrichter Pöschl zumindest in einigen Fragen eine Entschlagung zu. 

So musste er etwa auf eine Frage zu Beinschab-Studien für das BMF, die laut Chatverläufen rechtzeitig für den Wahlkampf fertig werden sollte, nicht antworten. Dass Studien eines Ministeriums für Wahlkämpfe genutzt werden, sah er allerdings als zulässig an, sofern es dem Ministerium nütze, meinte K. (er musste die Frage beantworten).

Eine Antwort geben musste K. auch auf die Frage nach seiner Parteizugehörigkeit. Die ÖVP sah die Frage als unzulässig an, weil dies die Privatsphäre verletze. Der ÖVP-Abgeordnete Stocker verglich die Frage mit der nach dem Religionsbekenntnis. Hofer meinte, bei einem Kabinettsmitarbeiter sei die Frage zulässig. "Ich bin ÖVP-Mitglied", sagte K.

WKStA-Gruppenleiter kritisiert Einflussnahme

Zuvor war im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss der Gruppenleiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Bernhard Weratschnig, geladen. Er hat seine bereits im Ibiza-U-Ausschuss geäußerte Kritik über die Einflussnahme auf Ermittlungen erneuert. "Vieles, was ich damals gesagt habe und heute wiederholt habe, hat sich manifestiert und bestätigt." Weratschnig berichtete zudem, dass seine Behörde die Chats des ehemaligen Kabinettschefs Michael Kloibmüller prüft.

Mehr dazu

Der Liveticker zum U-Ausschuss zum Nachlesen:

Liveblog

Live vom ÖVP-U-Ausschuss - Tag 3

ribbon Zusammenfassung
  • Als zweite Auskunftsperson wurde am Mittwoch Michael K. befragt. Als Mitarbeiter im Finanzministerium arbeitete er eng mit dem damaligen Generalsekretär Thomas Schmid zusammen.
  • Er war teilweise in Beinschab-Studien wie auch in die Steuer-Causa um Sigi Wolf involviert. Er war es auch, an den Schmid die Nachricht schrieb, dass er als ÖVPler "die Hure der Reichen" sei.
  • K. wollte mehrmals auf Fragen nicht antworten, um sich nicht der Strafverfolgung auszusetzen, wie er meinte. Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl ließ ihm das aber nicht durchgehen, weil gegen ihn gar nicht ermittelt werde.
  • Dass Steuerberater konkrete Steuerfälle (wie im Fall Wolf) direkt mit dem Kabinett im Ministerium besprechen käme öfter vor, meinte K. auf Nachfrage von SPÖ-Fraktionsvorsitzenden Krainer. Er konnte allerdings keine anderen Fälle nennen.
  • Beantworten musste K. auch die Frage nach seiner Parteizugehörigkeit. Die ÖVP sah die Frage als unzulässig an, weil dies die Privatsphäre verletzte. Der ÖVP-Abgeordnete Stocker verglich die Frage mit der nach dem Religionsbekenntnis.
  • Hofer meinte, bei einem Kabinettsmitarbeiter sei die Frage zulässig. "Ich bin ÖVP-Mitglied", sagte K.