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LGBTIQ-Gesetze und Justizreform: EU-Verfahren gegen Ungarn und Polen

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Als Reaktion auf umstrittene LGBTIQ-Regelungen in Ungarn und die Justizreform in Polen hat die EU neue Vertragsverletzungsverfahren gegen die beiden Mitgliedstaaten eingeleitet.

"Europa wird niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden", erklärte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen am Donnerstag. Zuletzt hatten ein ungarisches Gesetz zur Informationsbeschränkung für Homosexualität sowie "LGBTIQ-freie Zonen" in einigen Teilen Polens für Empörung in der EU gesorgt.

Der ÖVP-Europaabgeordnete Lukas Mandl sprach am Donnerstag von einer dramatischen Entwicklung. "Das EU-Recht gilt für alle Unionsbürgerinnen und -bürger", betonte Mandl. Er wolle dazu beitragen, dass auch von polnischen Gerichten EU-Recht anerkannt wird. "Dafür steht die gesamte Palette an parlamentarischen, rechtlichen und auch finanziellen Konsequenzen bei unverschämt absurden Entscheidungen wie gestern Nachmittag zur Verfügung."

Die Abkürzung LGBTIQ kommt aus dem Englischen und steht für "Lesbisch, Gay, Bisexuell, Transgender, Intersex und Queer".

Auch Polens Justizreform verstößt gegen EU-Recht

Polen verstößt auch mit einem zentralen Teil seiner Justizreformen gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte am Donnerstag, dass Polen mit der neuen Disziplinarordnung für Richter "gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat". Unter anderem biete die neu geschaffene Disziplinarkammer "nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit".

In einer ersten Reaktion wies die nationalkonservative PiS-Regierung das Urteil schroff zurück. Dies sei nicht die Kompetenz der EU, schrieb Polens Vize-Justizminister Sebastian Kaleta auf Twitter.

Die EU streitet seit Jahren mit Warschau über die Justizreformen der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Unter anderem geht es dabei um die 2018 neu geschaffene Disziplinarkammer des Obersten Gerichts, die für Disziplinarverfahren gegen Richter zuständig ist und diese beispielsweise auch suspendieren kann.

Nach Auffassung der EU-Kommission ist die Unabhängigkeit dieser Kammer fraglich, da ihre Mitglieder vom politisch kontrollierten Landesjustizrat ernannt werden. Brüssel hatte deshalb Klage in Luxemburg eingereicht. Der EuGH gab der Kommission nun Recht. Die Kammer sei "nicht unempfänglich" für Einflussnahmen durch das polnische Parlament und die Exekutive, erklärte das Gericht.

Da der EuGH eine Vertragsverletzung festgestellt hat, müsste Polen nun eigentlich Schritte einleiten, um diese zu beenden. Doch die Regierung in Warschau zeigt sich unnachgiebig. "Der EuGH stellt Rechtsvorschriften infrage, die bei Polens Eintritt in die EU galten" schrieb Vize-Justizminister Sebastian Kaleta auf Twitter. Das System der Richterernennung sei das gleiche wie in Spanien, in Deutschland würden sogar Politiker die Richter wählen.

ribbon Zusammenfassung
  • Als Reaktion auf umstrittene LGBTIQ-Regelungen in Ungarn und Polen hat die EU neue Vertragsverletzungsverfahren gegen die beiden Mitgliedstaaten eingeleitet.
  • Zuletzt hatten ein ungarisches Gesetz zur Informationsbeschränkung für Homosexualität sowie "LGBTIQ-freie Zonen" in einigen Teilen Polens für Empörung in der EU gesorgt.
  • Die Abkürzung LGBTIQ kommt aus dem Englischen und steht für "Lesbisch, Gay, Bisexuell, Transgender, Intersex und Queer".