Kritik an Umsetzung der neuen europäischen Asylregeln
Das Regelwerk sei kein Thema in der laufenden Reformpartnerschaft zwischen Bund und Ländern gewesen, hieß es in einer Rathaus-Aussendung. Auch seien Beschlüsse der Landeshauptleute unberücksichtigt geblieben. Weiters habe man mittels 15a-Vereinbarung geregelt, dass die Grundversorgung bundesweit einheitlich sein soll, erinnerte Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Das solle regionale Überbelastungen vermeiden.
"Diesen Zugang kann ich bei den vorgelegten Entwürfen nicht erkennen, obwohl das eigentlich eines der Grundprinzipien des Europäischen Asylsystems ist", zeigte sich Hacker verärgert. Integrationsstadträtin Bettina Emmerling (NEOS) begrüßte prinzipiell, dass das GEAS erstmals europaweit ein verbindliches Regelwerk schafft, übte aber ebenfalls Kritik: "Es ist bedauerlich, dass in budgetär angespannte Zeiten Aufgaben einseitig vom Bund zu den Ländern verschoben werden - ohne die finanziellen Auswirkungen angemessen auszugleichen."
Gewarnt wurde zudem davor, dass das Einvernehmlichkeitsprinzip, das bei der Verteilung angewendet worden sei, ende. Es sei zu befürchten, dass der Bund einseitig bestimme, wo Flüchtlinge angesiedelt werden sollten und dies künftig nicht mehr nach der Maßgabe der örtlichen Ressourcen geschieht, sondern über die Köpfe der Bundesländer hinweg entschieden werden soll, hieß es. Ein solches Vorgehen würde die ungleiche Verteilung von Flüchtlingen weiter verschärfen, befürchtet man.
Kritisch werden auch Änderungen bei der Familienzusammenführung gesehen. Wesentliche Verfahrensteile würden in die Zuständigkeit der Länder wandern, wurde betont. Die Stadt kritisiert diese Verlagerung vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu den Verwaltungsgerichten der Länder. "Diese waren damit bisher nicht befasst und sind dafür zum jetzigen Zeitpunkt weder personell noch strukturell ausgestattet", heißt es in der Aussendung. Als Reaktion hat Wien den Konsultationsmechanismus ausgelöst, dem Vertreter aller Finanzausgleichspartner angehören. Dort soll es Verhandlungen zu dem Thema geben.
Zuständigkeitsverlagerung zu LVwG wird kritisch gesehen
Kritik kam auch aus dem Burgenland. Ablehnend zeigt man sich dort etwas, was die Zuständigkeitsverlagerung hin zu den Landesverwaltungsgerichten anbelangt. Sei doch davon auszugehen, "dass es sich um eine nicht unerhebliche Anzahl an Verfahren handeln könnte". Auch sei kein "sachlicher Grund erkennbar", weshalb der Instanzenzug vom Bundesverwaltungsgericht hin zu den Landesverwaltungsgerichten eröffnet werden soll. Kritisch sieht man auch den Wechsel von der Grundversorgungsvereinbarung hin zu einer Regelung auf bundesgesetzlicher Ebene im Grundversorgungsgesetz.
Ähnliche Bedenken äußert auch das steirische Landesverwaltungsgericht, das durch die Zuständigkeitsverlagerung "erhebliche" Auswirkungen in "quantitativer, organisatorischer und qualitativer Hinsicht" erwartet. Der zusätzliche Arbeitsaufwand sei "nicht abschätzbar", absehbar sei aber ein Mehrbedarf an Richterinnen und Richtern sowie an administrativem Personal. Aus denselben Gründen ablehnend zeigt sich das Salzburger Landesverwaltungsgericht, das aufgrund des vorliegenden Entwurfs ebenso einen personellen und finanziellen Mehraufwand befürchtet, dessen Gesamthöhe noch nicht abgeschätzt werden könne.
Hilfsorganisationen für Nachbesserungen
Nachbesserungen - etwa bei den geplanten Regelungen zum Familiennachzug - forderten auch Hilfseinrichtungen. So hat etwa das Österreichische Rote Kreuz eine Stellungnahme eingebracht. Präsident Gerald Schöpfer hielt dazu in einer Aussendung fest: "Schon jetzt warten in der Familienzusammenführung Kinder jahrelang darauf, ihre Eltern wiedersehen zu können. Das ist unmenschlich und nimmt den Familien ihre Würde." Nun würden 5.000 Verfahren nach monatelanger Bearbeitung zurück an den Start gehen. Das verlängere die Trennung unnötig.
Die Diakonie Österreich warnte vor einem "Bruch mit der humanitären Tradition Österreichs". "Menschenwürde, Lebensschutz, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind zentrale Werte, auf denen unser Land aufbaut. Diese Werte werden im Gesetzesentwurf ausgehöhlt", konstatierte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. Ihre Kritik zielte unter anderem auf die geplante jährliche Quote für den Familiennachzug ab. Eine solche Obergrenze stelle einen massiven Eingriff in das Recht auf Familienleben dar und widerspreche unions- und verfassungsrechtlichen Garantien.
Amnesty International Österreich warnte, dass anerkannte Geflüchtete ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zu drei Jahre von ihren Familien getrennt sein könnten. "Österreich verschärft eine ohnehin problematische EU-Reform durch nationale Zusatzmaßnahmen, die Menschenrechte und EU-Recht verletzen", hieß es dazu in einer Pressemitteilung.
UNHCR fordert Rechtsberatung bei Flughafenverfahren
Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat den Entwurf ebenfalls analysiert, wie man mitteilte. Mit Sorge wurden unter anderem Änderungen im neu geregelten Grenzverfahren betrachtet - da die Beendigung der UNHCR-Mitwirkung am Flughafenverfahren vorgesehen ist. Durch die Abschaffung von Rechtsberatung sowie eines Rechtsbeistands während der Asyleinvernahme entstehe eine Schutzlücke, in der Betroffene den Flughafen nicht verlassen könnten. "Dringend" empfohlen wurde, das bisher gelebte Modell der verpflichtenden Rechtsberatung im Grenzverfahren beizubehalten. Bedenken äußert auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK).
ÖGB zeigt sich ablehnend
Ablehnend zeigt sich auch der ÖGB, der etwa die Einschnitte bei der Grundversorgung kritisch sieht. Bemängelt wird auch die "Abkehr von der expliziten Berufung auf Menschenrechte" mit der "Abschiebungen in unsichere Drittstaaten" drohten.
Entschieden spricht sich auch die Evangelische Kirche gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf aus. Zentrale Werte wie Menschenwürde, Lebensschutz, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit würden durch das Gesetzesvorhaben ausgehöhlt. Der Entwurf lasse wesentliche inhaltliche und menschenrechtliche Anforderungen unberücksichtigt. Auch ortet die Evangelische Kirche dadurch einen "tiefgreifenden Wendepunkt in der österreichischen Flüchtlings- und Migrationspolitik" und fordert eine Überarbeitung.
ÖVP verteidigt Aussetzung des Familiennachzugs
Der Sicherheitssprecher der Volkspartei im Nationalrat, Ernst Gödl, hob hervor, dass die Bundesregierung bzw. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bereits viel für die Entlastung des Asylsystems getan habe. "Und das war auch nötig, denn durch die Migration sind unsere Systeme schlicht überlastet." Gerade in Wien sei die Entlastungsmaßnahme bitter nötig gewesen, wenn man bedenke, dass aufgrund des Familiennachzugs schon die ersten Containerklassen aufgebaut werden mussten. "Genau aus diesem Grund war, ist und bleibt es richtig, den Familiennachzug auszusetzen", bekräftigte Gödl.
Der freiheitliche Sicherheitssprecher Gernot Darmann kann dem nicht viel abgewinnen. Die Behauptung des ÖVP-Sicherheitssprechers sei eine "Beleidigung für die Intelligenz jedes Österreichers", schließlich trage die Volkspartei die Schuld an den "katastrophalen Zuständen". Und auch die Umsetzung der GEAS-Regeln befürwortet der blaue Sicherheitssprecher nicht: "Dieser Pakt wird zum absoluten Fiasko für unsere Sicherheit, und die ÖVP hat nichts, aber auch gar nichts dagegen unternommen. Stattdessen werden wir noch tiefer in den Asyl-Sumpf gezogen."
Zusammenfassung
- Die geplante Umsetzung der neuen europäischen Asylregeln (GEAS) stößt auf breite Kritik von Hilfsorganisationen, Bundesländern und der Stadt Wien, die eine mangelnde Einbindung und fehlende Berücksichtigung regionaler Ressourcen bemängeln.
- Durch die Verlagerung wesentlicher Verfahrensteile zur Familienzusammenführung zu den Landesverwaltungsgerichten befürchten mehrere Bundesländer und Gerichte einen nicht abschätzbaren personellen und finanziellen Mehraufwand.
- Das UNHCR kritisiert die geplante Abschaffung der verpflichtenden Rechtsberatung im Grenzverfahren und sieht dadurch eine Schutzlücke für Betroffene, die den Flughafen nicht verlassen könnten.
- Während die ÖVP die Aussetzung des Familiennachzugs als notwendige Entlastung verteidigt, sprechen sich FPÖ, ÖGB, die Evangelische Kirche und zahlreiche Organisationen gegen den Gesetzesentwurf aus und sehen zentrale Menschenrechte gefährdet.
