Kopftuchverbot: Gleichbehandlungsanwaltschaft kontert
Die Kritik - unter anderem von ÖVP-Integrationsministerin Claudia Bauer (ehemals Plakolm) - drehte sich vor allem um die Person Irina Vana. Sie war bei besagter Pressekonferenz dabei und tritt etwa bei der Liste Gaza sowie der Antiimperialistischen Koordination (AIK) auf. Laut Gleichbehandlungsanwaltschaft habe Vana bei der Veranstaltung lediglich moderiert und nicht inhaltlich gesprochen. Sie sei kurzfristig eingesprungen, man habe sie davor nicht gekannt, hieß es aus der Anwaltschaft. Die Planung sei zudem von anderen Organisation ausgegangen, wurde gegenüber der APA betont.
Das Büro Bauer ortete dennoch einen bedenklichen Umgang mit einer problematischen Organisation. Die AIK zeige antisemitische Tendenzen, hieß es aus dem Bundeskanzleramt mit Verweis auf Berichte aus dem Umfeld des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes (DÖW). "Als staatliche Organisation, wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine ist, hat man eine höhere Verantwortung zu prüfen, mit wem man gemeinsame Sache macht", hatte die Ministerin am Wochenende zur "Kronen Zeitung" gesagt.
Auch der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) für Salzburg, Steiermark und Kärnten, Elie Rosen, und die Salzburger Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) zeigten sich besorgt. In der Reaktion vom Montag wird betont: "Die Gleichbehandlungsanwaltschaft setzt bei der Bekämpfung von Diskriminierung auf die Zusammenarbeit mit Organisationen, die Personen mit Diskriminierungserfahrungen unterstützen." Diese Kooperation sei "essenziell, um den Zugang zum Recht für Betroffene zu verbessern, beziehungsweise überhaupt erst zu schaffen".
"Aufklärungsphase" hat begonnen
Am vergangenen Freitag hatte zudem eine Protestkundgebung in Wien gegen das Kopftuchverbot stattgefunden. Begonnen hat letzte Woche auch die sogenannte "Aufklärungsphase", in der Schulen, Eltern und Kinder auf das Kopftuchverbot vorbereitet und informiert werden sollen. Mit dem Schulstart im September treten dann Sanktionsbestimmungen in Kraft. Vorgesehen sind in letzter Konsequenz Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro für die Erziehungsberechtigten. Zuvor müssen jedoch klärende Gespräche mit Schülerinnen und Eltern seitens der Schulleitung und -behörde geführt werden, bei einem weiteren Verstoß wird die Kinder- und Jugendhilfe verständigt.
Ein 2019 eingeführtes Kopftuchverbot in Volksschulen war 2020 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden. Die Richterinnen und Richter sahen den Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil das Verbot nur auf Muslime abziele. Auch die Neuregelung bedrohe grundlegende Rechte, wie das Recht auf Religionsfreiheit, Selbstbestimmung und Bildung und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgesetz, hatte es bei der Pressekonferenz am 6. Februar geheißen.
Zusammenfassung
- Das Büro der Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) kritisierte dennoch den Umgang mit der AIK und verwies auf Berichte des DÖW über antisemitische Tendenzen, während auch Vertreter der IKG und FPÖ Bedenken äußerten.
- Seit letzter Woche läuft die Aufklärungsphase zum neuen Kopftuchverbot an Schulen, bei dem ab September Geldstrafen von 150 bis 800 Euro für Erziehungsberechtigte drohen, wenn nach klärenden Gesprächen weitere Verstöße auftreten.
