APA/TOBIAS STEINMAURER

Klimabonus-Verordnung in Begutachtung

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Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat am Dienstag die Verordnung zum Klimabonus in Begutachtung gegeben.

Der Bonus ist eine Ausgleichsmaßnahme für die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten. Er besteht aus einem Sockelbetrag und einem mehrstufigen Regionalausgleich. Für das Jahr 2022 ist der Sockelbetrag mit 100 Euro festgelegt, seine Höhe für die Folgejahre wird in Abhängigkeit der Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 per Verordnung festgelegt.

Wiener bekommen nur Sockelbetrag

Die Höhe des Sockelbetrages hat sich dabei an der Entwicklung des Preises für Treibhausgasemissionen gemäß Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, an den tatsächlichen Einnahmen des vorangegangenen Jahres sowie an den laufenden und künftigen Einnahmen gemäß NEHG 2022 zu orientieren. Der Regionalausgleich beträgt für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 1 null Prozent des Sockelbetrags, für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 2 sind es 33 Prozent des Sockelbetrags, für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 3 66 Prozent und für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 4 100 Prozent.

Wiener bekommen als einzige nur den Sockelbetrag. Andere große Städte wie Graz, Innsbruck und Linz fallen in die zweite Stufe, wo alle Erwachsenen heuer 133 Euro jährlich erhalten sollen. Die dritte Stufe (heuer 167 Euro) erhalten viele Umlandgemeinden, 200 Euro gibt es vorwiegend (aber nicht nur) am Land. Der Klimabonus wird ab Oktober 2022 ausgezahlt.

Co2-Preis steigt jährlich an

Der CO2-Preis beträgt heuer 30 Euro je Tonne und steigt jedes Jahr weiter an. Bis 2025 soll der Preis auf 55 Euro je Tonne ansteigen. Letzteres hängt allerdings auch von der Entwicklung der sonstigen Energiepreise ab: Steigen sie um 12,5 Prozent oder stärker an, dann wird sich die Erhöhung der CO2-Steuer im Folgejahr halbieren. Sinken die Preise dagegen, dann soll die Steuer im Gegenzug stärker steigen.

Damit die Auszahlung des Klimabonus durchgeführt werden kann, ist es notwendig, verschiedenen Daten zwischen dem Klimaministerium, dem Finanzministerium und dem Innenministerium zu verschränken. Als Datensicherheitsmaßnahme wurde eine maximale Speicherdauer im Ausmaß von höchstens sieben Jahren festgelegt. Nach diesem Zeitpunkt müssen alle im Zusammenhang mit der Abwicklung und Auszahlung des regionalen Klimabonus gespeicherten Daten endgültig gelöscht werden, heißt es in der Verordnung.

ribbon Zusammenfassung
  • Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat am Dienstag die Verordnung zum Klimabonus in Begutachtung gegeben.
  • Der Bonus ist eine Ausgleichsmaßnahme für die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten.
  • Er besteht aus einem Sockelbetrag und einem mehrstufigen Regionalausgleich. 
  • Für das Jahr 2022 ist der Sockelbetrag mit 100 Euro festgelegt, seine Höhe für die Folgejahre wird in Abhängigkeit der Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 per Verordnung festgelegt.