Klage von Serbenführer Dodik gegen "Heute" abgewiesen
Laut dem Antragssteller sei der Artikel fehlerhaft, da seine einjährige Haftstrafe noch in eine Geldstrafe umgewandelt werden konnte. Dieser Ansicht folgte Richter Daniel Potmesil nicht. "Der Leser weiß ja schon, wenn er den Zeitungsartikel liest, dass hier ein Berufungsgericht am Zug ist", so Potmesil. Gegen Dodik besteht in Österreich seit April ein Einreiseverbot.
Dodik war in erster Instanz verurteilt worden, weil er im Juli 2024 zwei Gesetze in Kraft gesetzt hatte, die die Umsetzung von Entscheidungen des Hohen Repräsentanten für Bosnien-Herzegowina, Christian Schmidt, untersagten. Die Verbüßung der Gefängnisstrafe konnte er durch Zahlung einer Geldstrafe abwenden. Das Urteil sah aber auch vor, dass er für sechs Jahre kein politisches Amt ausüben darf. Mittlerweile wurde Ana Trišić Babić, ehemalige Vize-Außenministerin von Bosnien-Herzegowina, zur Übergangspräsidentin gekürt. Sie ist eine Verbündete Dodiks, in den vergangenen 15 Jahren war sie seine Beraterin.
Der pro-russischer Nationalist, der die Abspaltung der Serbischen Republik und ihren Beitritt zu Serbien anstrebt, hatte sich lange geweigert, zurückzutreten. Er stand von 2010 bis 2018 sowie von 2022 bis zu seiner Amtsenthebung Anfang August an der Spitze der Teilrepublik. Für 23. November sind Neuwahlen für das Präsidentenamt angesetzt.
Zusammenfassung
- Das Landesgericht Wien hat am Donnerstag die Klage des ehemaligen Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, gegen die Zeitung 'Heute' abgewiesen; Dodik muss die Verfahrenskosten tragen und kann innerhalb von 14 Tagen Beschwerde beim OLG einlegen.
- Dodik war in erster Instanz zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er durch Zahlung einer Geldstrafe abwenden konnte, und darf laut Urteil für sechs Jahre kein politisches Amt ausüben.
- Nach Dodiks Amtsenthebung wurde Ana Trišić Babić, seine langjährige Beraterin, zur Übergangspräsidentin ernannt; am 23. November finden Neuwahlen statt.
