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Kindeswohlkommission: Rechte bei Asylverfahren nur unzulänglich umgesetzt

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Österreich wird bei asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren in Sachen Kinderrechte internationalen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen "nur unzulänglich gerecht".

Zu diesem Ergebnis kommt die von Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss geleitete Kindeswohlkommission. "Beim Vollzug kommt wenig davon an", so Griss bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Außerdem gebe es beim Schutz unbegleiteter Minderjähriger einen "Fleckerlteppich" je nach Bundesland.

Das Gremium war von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nach der Abschiebung von Schülerinnen nach Georgien bzw. Armenien eingesetzt worden. Die Kommission sollte sich mit dem Stellenwert von Kinderrechten und Kindeswohl bei Entscheidungen zum Asyl- und Bleiberecht befassen. Für ihren 400-seitigen Bericht sprach sie unter anderem mit Auskunftspersonen, analysierte Gesetzestexte, wertete Fragebögen aus und sah sich Fälle aus der Vollzugspraxis an.

"Einhaltung von Kinderrechten ist Glückssache"

Zum Teil ist die Einhaltung von Kinderrechten schlicht Glückssache, meinte Griss. "Entscheidungen über den Schutz Minderjähriger und den Schutz von Familien fallen sehr unterschiedlich aus bei gleichem Sachverhalt" - je nach zuständigem Richter oder Referenten. "Manche nennen das eine Lotterie."

Habe man Glück, erwische man einen Zuständigen, der sich tatsächlich mit der Materie befasse, Empathie und Bemühen um die Rechte von Kindern mitbringe. Dann erhalte man auch eine positive Entscheidung. "Wenn man Pech hat, ist das nicht der Fall." Konsequenz: Für das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen sowie das Bundesverwaltungsgericht müsse es klare Richtlinien geben. Als Vorbild könne etwa Schweden dienen, wo es eigene Vorgaben gibt, wie eine strukturierte Kindeswohlprüfung funktioniert.

Juristin: Kinderrechte werden nicht wahrgenommen

Kinder "werden nur als Anhängsel betrachtet"

Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez, Juristin beim Netzwerk Kinderrechte, fordert im Interview mit PULS 24 ein Bekenntnis von "höchster politischer Ebene" - sie nennt den Bundeskanzler und den Innenminister - zu den Kinderrechten. Die Kinderrechte seien zwar in der Verfassung verankert, würden aber zu wenig beachtet werden. 

Es gebe im Asylsystem keine Experte für Kinder und Jugendliche, also etwa Pädagogen, sagt die Juristin. Kinder würden nur als "Anhängsel" ihrer Eltern betrachtet werden. Sie fordert, dass Abschiebungen wenigstens nicht während des laufenden Schuljahres und nicht in der Nacht stattfinden sollten. Kindern solle außerdem die Möglichkeit gegeben werden, sich zu verabschieden.

Die Juristin spielt auch auf die Abschiebungen im Jänner an: Hundestaffeln und "ein riesiges WEGA-Aufgebot" brauche es bei Kindern nicht. Mit den Freunden der Mädchen, die protestierten, sollen die Geschehnisse verarbeitet werden.

Zahlreiche Prominente aus Kultur und Politik sprachen sich im Jänner für einen Stopp der Abschiebungen von Kindern aus.

ribbon Zusammenfassung
  • Österreich wird bei Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren in Sachen Kinderrechte internationalen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen "nur unzulänglich gerecht".
  • Zu diesem Ergebnis kommt die von Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss geleitete Kindeswohlkommission.
  • "Entscheidungen über den Schutz Minderjähriger und den Schutz von Familien fallen sehr unterschiedlich aus bei gleichem Sachverhalt" - je nach zuständigem Richter oder Referenten.
  • Für das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen sowie das Bundesverwaltungsgericht müsse es klare Richtlinien geben.
  • Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez, Juristin beim Netzwerk Kinderrechte, fordert im Interview mit PULS 24 ein Bekenntnis von "höchster politischer Ebene" zu den Kinderrechten.
  • Es gebe im Asylsystem keine Experte für Kinder und Jugendliche, also etwa Pädagogen, sagt die Juristin. Kinder würden nur als "Anhängsel" ihrer Eltern betrachtet werden.

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