APA/EVA MANHART

Kein konkreter Anschlagsplan auf Pride: Verdächtige bleiben auf freiem Fuß

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Das Oberlandesgericht Wien hat der Beschwerde gegen die Enthaftung der Staatsanwaltschaft nicht Folge gegeben. Die Verdächtigen bleiben auf freiem Fuß. Konkrete Anschlagspläne auf die Wiener Regenbogenparade werden ihnen scheinbar nicht mehr vorgeworfen.

Drei Verdächtige im Alter von 20, 17 und 14 Jahren wurden am Tag der Wiener Regenbogenparade festgenommen. Sie sollen eine Anschlag auf die Pride geplant haben, so der Vorwurf des Verfassungsschutzes. Diesen Hinweis habe man von einem ausländischen Geheimdienst erhalten.

Der 17- und der 14-Jährige wurden in U-Haft genommen, jedoch nach kurzer Zeit unter Auflagen entlassen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Wien folgte der Beschwerde nicht und gab dem Landesgericht St. Pölten recht. 

Kein Verdacht auf konkrete Anschlagspläne

"Der Verdacht, einen Anschlag konkret geplant zu haben, wird nicht mehr angenommen", teilte das Oberlandesgericht Wien am Freitag mit. Noch immer werde den Verdächtigen aber vorgeworfen, Teil einer kriminellen Organisation und einer terroristischen Vereinigung zu sein. So wurden bei dem 14-Jährigen etwa Bombenpläne am Handy gefunden, sie sollen mit dem "Islamischen Staat" sympathisieren. 

Das Landesgericht St. Pölten hat den Verdächtigen etwa vorgeschrieben, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen. "Von der Befolgung der Weisungen hängt es ab, ob sie auf freiem Fuß bleiben", so das Oberlandesgericht. Man gehe aber davon aus, dass "die umfassenden Weisungen, die den Beschuldigten erteilt wurden, mit Blick auf ihr Alter den Vollzug der Untersuchungshaft nicht notwendig machen". 

Das Problem des Verfassungsschutzes (DSN) war in dem Fall stets, dass die Hinweise der ausländischen Behörden nicht weitergegeben werden durften. Der DSN forderte deshalb mehr Möglichkeiten bei der Überwachung von Messenger-Diensten, um mögliche Beweise selbst beschaffen zu können.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Wien hat der Beschwerde gegen die Enthaftung der Staatsanwaltschaft nicht Folge gegeben. Die Verdächtigen bleiben auf freiem Fuß.
  • Konkrete Anschlagspläne auf die Wiener Regenbogenparade werden ihnen scheinbar nicht mehr vorgeworfen.

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