APA/HELMUT FOHRINGER

Justizministerium erhebt Beschwerde in Sachen Pilnacek-Suspendierung

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Das Justizministerium hat über das weitere Vorgehen in der Causa von Strafrecht-Sektionschef Christian Pilnacek entschieden: Es wird eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission einlegen, die befunden hat, dass eine Suspendierung nicht angebracht ist.

Nun liegt die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht; derzeit ist Pilnacek vorläufig suspendiert.

Das Justizministerium hatte ihn angesichts von (mittlerweile nach Innsbruck übertragenen) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien - in deren Zuge auch Pilnaceks Handy beschlagnahmt wurde - suspendiert, die Bundesdisziplinarkommission hat dies aufgehoben. Nach gründliche Prüfung dieses Bescheids legt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dagegen ein Rechtsmittel ein. Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht werde innerhalb der gesetzlichen Frist - das sind vier Wochen ab Zustellung des Bescheids - eingebracht, teilte das Ministerium am Montag auf Anfrage mit.

Nähere Details waren nicht zu erfahren: "Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine Auskünfte zu laufenden Disziplinarverfahren geben können", so Justizsprecherin Christina Ratz.

NEOS: "Schritt in Richtung unabhängige Strafjustiz"

Die NEOS zeigten sich am Montag erfreut über die Beschwerde des Justizministeriums. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung unabhängige Strafjustiz", befand Justizsprecher Johannes Margreiter in einer Aussendung. Er hofft, dass jetzt auch die Pläne zurückgenommen werden, wonach Beschlagnahmungen von Unterlagen und Datenträgern der Behörden nur noch in Ausnahmefällen und im Zuge der Amtshilfe möglich sein sollen. Das würde die Arbeit der Korruptionsermittler massiv erschweren - und die Unabhängigkeit der Strafjustiz schwächen.

Verdacht: Hausdurchsuchung vorab verraten

Ausgesprochen hatte die vorläufige Suspendierung, ohne nähere Begründung, Ende Februar Interims-Minister Werner Kogler (Grüne) - nachdem im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Pilnaceks Handy beschlagnahmt worden war. Dabei ging es um den Verdacht, im Juni 2019 könnte über Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter - der diesen Vorwurf zurückwies - eine Hausdurchsuchung beim Investor Michael Tojner verraten worden sein.

Ermittlung wegen Amtsgeheimnisverrats

Vergangene Woche wurden Ergebnisse der Handy-Auswertung bekannt. So sollen auf dem sichergestellten Telefon Pilnaceks Fotos eines WKStA-Informationsberichts an die Oberstaatsanwaltschaft über eine bevorstehende Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gefunden worden sein. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt wegen des Verdachts des Amtsgeheimnisverrats. Denn laut WKStA handelt es sich um eine Verschlusssache, die nicht an Pilnacek hätte weiter gegeben werden dürfen.

Außerdem wurde ein Chat zwischen Pilnacek und Blümels Kabinettschef Clemens-Wolfgang Niedrist im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Finanzminister bekannt. Dabei schrieb Pilnacek als Reaktion auf die Sicherstellungsanordnung, mit der die Ermittler Ende Februar das Finanzministerium besucht hatten: "Das ist ein Putsch!!" Zudem regte der Spitzenjurist eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung an und fragte, wer Blümel denn auf die Einvernahme vorbereite.

Fuchs inzwischen Beschuldigter

Wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt wird auch gegen den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs - und auch gegen ihn hat das Ministerium disziplinarrechtliche Schritte (eine Disziplinaranzeige beim OGH) ergriffen. Fuchs, der mittlerweile als Beschuldigter geführt wird, soll angeblich Aktenteile an Pilnacek übermittelt und sich mit ihm über Verschlussakten unterhalten haben.

Fuchs wies die Vorwürfe zurück und versicherte, an einer raschen Aufklärung mitzuarbeiten. Auch Pilnackes Anwälte haben jeden Vorwurf eines pflichtwidrigen Verhaltens zurückgewiesen.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Justizministerium hat über das weitere Vorgehen in der Causa von Strafrecht-Sektionschef Christian Pilnacek entschieden: Es wird eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission einlegen.
  • Diese hatte befunden, dass eine Suspendierung nicht angebracht ist. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht; derzeit ist Pilnacek vorläufig suspendiert.
  • Das Justizministerium hatte ihn angesichts von (mittlerweile nach Innsbruck übertragenen) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien - in deren Zuge auch Pilnaceks Handy beschlagnahmt wurde - suspendiert, die Bundesdisziplinarkommission hat dies aufgehoben.
  • Nach gründliche Prüfung dieses Bescheids legt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dagegen ein Rechtsmittel ein.
  • Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht werde innerhalb der gesetzlichen Frist - das sind vier Wochen ab Zustellung des Bescheids - eingebracht, teilte das Ministerium am Montag auf Anfrage der APA mit.
  • Nähere Details waren nicht zu erfahren: "Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine Auskünfte zu laufenden Disziplinarverfahren geben können", so Justizsprecherin Christina Ratz.

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