IS-Anhänger kündigte "Anschläge in Kirche" an - verurteilt
Zumindest drei Gleichgesinnte hatten am 14. Februar 2024 diesen Beitrag erhalten, der bei der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) die Alarmsirenen schrillen ließ, als sie davon Wind bekam. "Das hat man damals sehr ernst genommen", berichtete die zuständige Staatsanwältin einem Schöffensenat. Man habe fieberhaft nach dem Absender gesucht, diesen ausgeforscht und bei dem HTL-Schüler unverzüglich eine gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchung durchgeführt.
Dabei fand man zwar nichts, das auf die Vorbereitung eines Terror-Anschlags hindeutete. Bei der Auswertung des sichergestellten Handys und sonstiger Datenträger zeigte sich aber, dass der zu diesem Zeitpunkt 15-Jährige seit zwei Jahren IS-Propaganda betrieben hatte. Laut Strafantrag verherrlichte und unterstützte er die Terror-Miliz, indem er Kampf-Nasheeds und Propagandavideos des IS verschickte. In dem Material wurde der Kampf gegen sogenannte Kuffar (Ungläubige, Anm.) verherrlicht, vor "schmutziger Liebe" zu Andersgläubigen gewarnt und beschworen, man möge "standhaft bleiben für Allah, bis der letzte Mann fällt".
Als einer der Empfänger den Angeklagten anwies, sein Verhalten einzustellen ("Hör damit auf, das will keiner hören"), reagierte dieser ungehalten: "Das ist mir egal, ich verbreite die Botschaft des Islam."
Angeklagter umfassend geständig und geläutert
Vor Gericht präsentierte sich der nunmehr 16-Jährige umfassend geständig und geläutert. "Das stimmt alles", meinte er zu den Vorwürfen der Anklagebehörde. Er sei 13 gewesen, als er "diese Videos" entdeckt hätte: "Ich habe die Meinung übernommen, die andere geteilt haben. Ich habe geglaubt, dass die Andersgläubigen schlechte Menschen sind. Ich habe denen einfach geglaubt. Ich habe geglaubt, dass die Christen uns was Schlechtes wollen."
Der 16-Jährige wuchs in einem religiösen Elternhaus auf, wobei aber keine sehr strenge Auslegung des Islam praktiziert wurde. Die Hinwendung seines Mandanten zum IS erklärte sich der Verteidiger wie folgt: "Er ist ganz einsam und allein gewesen. Als einsamer 13-Jähriger hat Gewalt etwas Anziehendes." Ideologisch sei der Angeklagte "überhaupt nicht verfestigt" gewesen. Er habe auch keine anderen IS-Anhänger gekannt: "Er war nicht vernetzt."
Sechs Monate auf Bewährung rechtskräftig
Am Ende kam der bisher Unbescholtene glimpflich davon. Er wurde wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Per Weisung wurde ihm die Fortsetzung des Deradikalisierungsprogramms aufgetragen, der er bei der Beratungsstelle Extremismus durchläuft. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Mit dem Urteil waren sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwältin einverstanden.
Zusammenfassung
- Ein 16-jähriger Schüler aus Wien wurde zu sechs Monaten bedingt verurteilt, weil er ab seinem 13. Lebensjahr IS-Propaganda betrieb und auf Snapchat "Bald Anschläge in Kirche machen" ankündigte.
- Mindestens drei Empfänger erhielten am 14. Februar 2024 diese Nachricht, was zu einer Hausdurchsuchung führte, bei der jedoch keine Hinweise auf einen geplanten Terroranschlag gefunden wurden.
- Der Jugendliche zeigte sich vor Gericht geständig und muss ein Deradikalisierungsprogramm fortsetzen sowie Bewährungshilfe in Anspruch nehmen; das Urteil wurde von beiden Seiten akzeptiert.