Informationsfreiheitsgesetz auch in Wien umgesetzt
Das Informationsfreiheitsgesetz sieht vor, dass öffentliche Stellen ab September zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Das betrifft auch Länder und Gemeinden. Das Amtsgeheimnis bzw. die Amtsverschwiegenheit gilt damit als abgeschafft. Informationen von allgemeinem Interesse müssen von staatlichen Organen und größeren Gemeinden künftig auch "proaktiv" veröffentlicht werden.
Gemäß den Vorschriften des Bundes wurden nun Bestimmungen angepasst. In erster Linie geht es um die Ersetzung des Begriffs "Verschwiegenheit" durch jenen der "Geheimhaltung". Geändert werden dabei Vorschriften wie die Gemeindewahlordnung, die Bauordnung oder Fördergesetze. Auch die Stadtverfassung ist betroffen.
Grüne und ÖVP stoßen sich hier jedoch an einer Änderung. Die in der Stadtverfassung vorgenommenen Adaptierungen würden dazu führen, dass das Interpellationsrecht - also das Fragerecht der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte - beschnitten werde, wird beklagt. Bisher habe keine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Gemeinderat und Landtag bestanden, führen die Parteien ins Treffen.
Grüne und ÖVP orten Verschlechterung
Dies würde sich nun ändern, kritisierte Grünen-Gemeinderat David Ellensohn gegenüber der APA. Er ärgerte sich darüber, dass das Abgehen von der neuen Geheimhaltungspflicht bei Anfragen nur per Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat möglich ist - man also die Zustimmung der Regierungsfraktionen brauche, um Anfragen an Stadtregierungsmitglieder stellen zu können. Dies wertete Ellensohn schlicht als "Verhöhnung".
"Einer Verschlechterung der Informationsfreiheit werden die Grünen nicht zustimmen", kündigte er an. Andere Bundesländer hätten dies besser gelöst. Sogar im schwarz-blau regierten Oberösterreich hätten Mitglieder des Landtags nach der Informationsfreiheits-Adaptierung ein umfangreicheres Fragerecht als künftig in Wien, sagte Ellensohn.
"Es ist mehr als offensichtlich, dass die Stadtregierung einmal mehr versucht, die Oppositionsrechte einzuschränken und auszuhebeln", konstatierte auch der Klubobmann der ÖVP, Harald Zierfuß. Die Amtsverschwiegenheit habe bei Anfragen nicht gegolten, nun würden Geheimhaltungsgründe aber auch für Gemeinderatsmitglieder eingeführt, kritisierte er. Beklagt wurde von der Opposition auch, dass die Novelle erst vor einer Woche mittels Initiativantrag eingebracht worden sei.
Auch die nicht amtsführende Stadträtin Ulrike Nittmann (FPÖ) erboste sich in ihrer Rede im Landtag über eine Einschränkung für Oppositionsrechte. Und in Opposition, so warnte sie die pinke Fraktion, könnten sich auch die NEOS in Zukunft wieder einmal befinden.
SPÖ sieht billige Polemik
SPÖ-Mandatar Thomas Reindl gab in seiner Landtagsrede zu bedenken, dass man Regeln eins zu eins übernehme, die von ÖVP und Grünen im Bund beschlossen worden seien. Dies als Beschränkung zu bezeichnen, sei "sehr, sehr billig und polemisch", befand er. "Dass hier die Oppositionsrechte eingeschränkt werden, ist nicht nachvollziehbar". Es gebe allerdings Informationen, die man etwa aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlichen könne, erläuterte er.
Auch NEOS-Klubchefin Selma Arapovic wies die Vorwürfe der Opposition zurück - wobei diese sich jedoch nicht überzeugen ließ. Die Adaptierungen wurden am Nachmittag nur mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPÖ und NEOS beschlossen. FPÖ, Grüne und ÖVP verweigerten die Zustimmung.
Zusammenfassung
- Der Wiener Landtag hat am Donnerstag das bundesweite Informationsfreiheitsgesetz ins Landesrecht übernommen und zahlreiche Landesgesetze wie Gemeindewahlordnung und Bauordnung angepasst.
- Ab September sind öffentliche Stellen und Gemeinden verpflichtet, Auskünfte zu erteilen und Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen, das bisherige Amtsgeheimnis gilt damit als abgeschafft.