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Informationsfreiheit - Expertenkritik und -lob im Parlament

Vor dem Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat die Politik Expertinnen und Experten um ihre Meinung gebeten. Der Verfassungsausschuss lud am Montag zum öffentlichen Hearing. Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, die am 31. Jänner im Parlament beschlossen und Mitte 2025 in Kraft treten soll, wurde begrüßt, Kritik gab es an Details. Für geteilte Meinungen sorgt nach wie vor die Einwohnergrenze, ab der Gemeinden Informationen proaktiv veröffentlichen müssen.

Mit dem Amtsgeheimnis werde "ein Relikt" abgeschafft, warb Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) eingangs für die Reform. Transparenz sei in Zukunft die Regel, Geheimhaltung nur noch die Ausnahme. Erfreut zeigte sich auch Grünen-Verfassungssprecherin Agnes Prammer in einer Aussendung: "100 Jahre lang konnten sich Gemeinden, Länder und die Bundesregierung hinter dem Amtsgeheimnis verstecken, wenn sie auf Anfragen von Bürger:innen keine Auskunft geben wollten. Damit ist jetzt Schluss." Möglich machte das eine Einigung mit der SPÖ im Dezember, denn für das Informationsfreiheitsgesetz braucht die Regierung eine Verfassungsmehrheit. So sah auch SPÖ-Verfassungssprecher und Ausschussobmann Jörg Leichtfried in der Reform "einen Kulturwandel für die österreichische Verwaltung".

Das Informationsfreiheitsgesetz sieht für öffentliche Stellen eine Pflicht zur Auskunftserteilung vor. Betroffen sind Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinden. Auch die mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organe sowie nicht hoheitlich tätige Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmen mit bestimmendem Staatseinfluss müssen Auskunft erteilen. Bei letzteren darf deren Wettbewerbsfähigkeit nicht eingeschränkt werden.

Nach Antrag soll die Auskunft innerhalb von vier Wochen erteilt werden, im Ausnahmefall kann die Frist um weitere vier Wochen verlängert werden. Informationen von "allgemeinem Interesse" müssen von staatlichen Organen künftig auch proaktiv veröffentlicht werden, nicht aber von Gemeinden unter 5.000 Einwohner. Hier herrschen weiterhin geteilte Meinungen. Der als Experte geladene Gemeindebund-Generalsekretär Walter Leiss hätte die Grenze gerne noch höher, nämlich bei 10.000, angesetzt. Würde die Bestimmung nicht im Verfassungsrang stehen, wäre sie gleichheitswidrig, vermutete Verfassungsjurist Bernd Wieser indes. Die Einwohnergrenze gehe "gar nicht". Dass alle Gemeinden zumindest von der passiven Informationsfreiheit umfasst sind, wollte Edtstadler nicht unerwähnt lassen.

Wie wichtig das Gesetz für den Staat sei, betonte Thomas Lohninger von EpiCenter.Works. Denn man komme bei der Aufarbeitung von Skandalen nicht mehr hinterher. Öffentliche Einsicht und Kontrolle würden Korruption und Missstände vermeiden. Ebenso wie Markus Hametner vom Forum Informationsfreiheit bemängelte er u.a., dass laut Regierungsvorlage das Gesetz dann nicht zur Anwendung kommt, wenn es in anderen Bundes- oder Landesgesetzen besondere Informationszugangsregelungen gibt. Auch kritisierte er das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten. Das vorgelegte Gesetz sei nicht schön, "aber wir brauchen es", so Lohninger.

Die Erstellung des Gesetzes habe einige Herausforderungen beinhaltet, meinte Albert Posch, Sektionsleiter für Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. So sei es etwa nicht einfach, eine einheitliche Regelung für heterogene informationspflichtige Stellen zu schaffen, außerdem würde das Interesse an Information oft im Konflikt zu anderen Interessen wie dem Datenschutz stehen. Hier müsse stets im Einzelfall abgewogen werden. Die Schwierigkeiten beim Auflösen dieses Gegensatzes hob auch die Juristin Christiane Wendehorst hervor. Die Erläuterungen zum Gesetz würden nicht immer hilfreich sein. Diese Kritik solle aber kein Grund sein, das Gesetz noch weiter hinauszuschieben, fügte sie hinzu.

Erst 18 Monate nach Kundmachung soll das Gesetz in Kraft treten. In dieser Zeit müssten Schulungen für die betroffenen Stellen stattfinden, waren sich Leiss und Lohninger einig. Man brauche diese Zeit, um die Stellen auf Landes- und Gemeindeebene auf den Umstieg vorzubereiten, meinte auch Waltraud Bauer-Dorner vom Verfassungsdienst im Amt der Landesregierung Steiermark. Das Gesetz, das in enger Abstimmung mit den Ländern entstanden sei, ist für sie ein "großer Wurf". Änderungen daran können künftig auch nur mit Zustimmung der Länder erfolgen, erläuterte Posch.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsausschuss lud am Montag zum öffentlichen Hearing.
  • Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, die am 31. Jänner im Parlament beschlossen und Mitte 2025 in Kraft treten soll, wurde begrüßt, Kritik gab es an Details.
  • Das Informationsfreiheitsgesetz sieht für öffentliche Stellen eine Pflicht zur Auskunftserteilung vor.
  • Dass alle Gemeinden zumindest von der passiven Informationsfreiheit umfasst sind, wollte Edtstadler nicht unerwähnt lassen.