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Impfpflicht-Gesetz sieht Strafe von bis zu 3.600 Euro vor

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Der Gesetzesentwurf für die Impfpflicht sieht eine Strafhöhe von 600 Euro alle drei Monate vor, die Höchststrafe beträgt 3.600 Euro bzw. 2.400 Euro pro Jahr. Von der Impfpflicht ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren, Schwangere, Genesene bis 180 Tage nach dem positiven Test und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Das berichtete die "ZiB" am Sonntag.

Die Impfpflicht gilt ab 1. Februar 2022. Am 15. Februar 2022 bekommen alle Ungeimpften Post vom Gesundheitsminister mit der Aufforderung sich impfen zu gehen, ab 15. März werden dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt. Das Gesundheitsministerium bestätigt laut dem Bericht den Entwurf nicht und will nächste Woche die finale Gesetzesfassung veröffentlichen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Gesetzesentwurf für die Impfpflicht sieht eine Strafhöhe von 600 Euro alle drei Monate vor, die Höchststrafe beträgt 3.600 Euro bzw. 2.400 Euro pro Jahr.
  • Von der Impfpflicht ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren, Schwangere, Genesene bis 180 Tage nach dem positiven Test und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
  • Das berichtete die "ZiB" am Sonntag.

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