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Impfpflicht-Entwurf sieht Strafen bis 7.200 Euro vor

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Wie "die Presse" berichtet, sieht der erste Gesetzesentwurf für die Impfpflicht, die ab 1. Februar gelten soll, Strafen von bis zu 7.200 Euro vor. Bevor gestraft wird, soll man aber zwei Vorladungen durch die Behörde bekommen.

"Die Presse" hat den ersten Entwurf für eine Impfpflicht in Österreich vorliegen. Das Gesetz soll ab Februar 2022 gelten - am Dienstag tagt im Kanzleramt ein "Runder Tisch" zum Thema. Dort dürfte der vorliegende Entwurf diskutiert werden. Es kann sich also auch noch viel ändern. Das Bundeskanzleramt stellte in einer Aussendung klar, dass der Entwurf als Grundlage für Gespräche mit Expertinnen und Experten sowie der Opposition dienen werde.

Laut dem Papier soll die Impfpflicht jedenfalls für alle gelten, die in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und über 12 Jahre alt sind. Ausnahmen soll es laut dem Arbeitspapier für Menschen geben, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können. Das muss ein Amts- oder die Kassenarzt bestätigen. Schwangere sollen teilweise ausgenommen werden.

Hohe Strafen

Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, soll von der Bezirksverwaltungsbehörde zur Impfung vorgeladen werden. Dann hat man vier Wochen Zeit, bis man erneut einen Termin bekommt. Folgt man diesem auch nicht, sieht der Gesetzesentwurf Strafen von bis zu 3.600 Euro oder vier Wochen Haft vor. Wer bereits zum zweiten Mal gestraft wird, muss 7.200 Euro zahlen. Im Entwurf soll aber auch zu lesen sein, dass niemand zwangsweise zur Impfung vorgeführt werden kann. 

Von der Impfpflicht erfasst sein sollen auch Auffrischungsimpfungen, der Gesundheitsminister soll die erforderlichen zeitlichen Abstände in einer Verordnung regeln. So soll auch definiert werden, wer als genesen gilt.

Die Daten über die Ungeimpften sollen laut dem Entwurf aus der Gesundheitsakte ELGA und dem zentralen Impfregister kommen - eine Abmeldung von ELGA soll nichts ändern, da es lediglich um Namen und Adressen geht. Das Gesetz soll laut dem ersten Entwurf, der "der Presse" vorliegt, auf drei Jahre befristet werden.

Offene Fragen

Noch ist das aber kein finaler Entwurf. Dieser soll spätestens am 6. Dezember fertig sein und dann vier Wochen zur Begutachtung vorgelegt werden. Offen sind noch die Fragen, was mit jenen passiert, die sich trotz Strafe nicht impfen lassen und ab welcher Schwangerschaftswoche die Impfpflicht ausgesetzt wird. Wie etwaige Strafen gestaffelt werden können, ist ebenfalls offen. Zusätzlich zur Impfpflicht wird eine Impfkampagne angekündigt.

ribbon Zusammenfassung
  • "Die Presse" hat den ersten Entwurf für eine Impfpflicht in Österreich vorliegen. Das Gesetz soll ab Februar 2022 gelten - am Dienstag tagt im Kanzleramt ein "Runder Tisch" zum Thema. Dort dürfte der vorliegende Entwurf diskutiert werden.
  • Laut dem ersten Entwurf soll die Impfpflicht jedenfalls für alle gelten, die in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und über 12 Jahre alt sind.
  • Ausnahmen soll es laut dem Arbeitspapier für Menschen geben, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können. Das muss ein Amts- oder Kassenarzt bestätigen. 
  • Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, soll von der Bezirksverwaltungsbehörde zur Impfung vorgeladen werden. Dann hat man vier Wochen Zeit, bis man erneut einen Termin bekommt.
  • Folgt man diesem auch nicht, sieht der Gesetzesentwurf Strafen von bis zu 3.600 Euro oder vier Wochen Haft vor. Wer bereits zum zweiten Mal gestraft wird, muss 7.200 Euro zahlen.
  • Von der Impfpflicht erfasst sein sollen auch Auffrischungsimpfungen, der Gesundheitsminister soll die erforderlichen zeitlichen Abstände in einer Verordnung regeln. So soll auch geregelt werden, wer als genesen gilt.

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