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Kein Kopftuch: IGGÖ soll Islam-Lehrerin diskriminiert haben

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) hat eine Islam-Lehrerin diskriminiert, weil sie das Kopftuch abgelegt hat. Das besagt ein erstinstanzliches Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts, über das "profil" und der "Standard" berichten und das der APA vorliegt.

Die Frau soll keinen Vertrag als Landeslehrerin erhalten haben, weil sie kein Kopftuch trug. 

Die Klägerin, die ab 2006 in einem Dienstverhältnis mit der IGGÖ stand, hatte seit dem Kindesalter das Kopftuch getragen.

Ungefähr ab 2016 hat sie es laut Unterlagen des Gerichts allerdings sukzessive zunächst im privaten Umfeld und schließlich auch im Unterricht abgelegt.

"Unmittelbare Diskriminierung"

Das hat laut dem nicht rechtskräftigen Urteil dazu geführt, dass das Ansuchen der Klägerin auf Übernahme als Wiener Landeslehrerin nicht weiter behandelt und auch nicht an die Wiener Bildungsdirektion weitergeleitet wurde.

"Das Motiv dafür war, dass die Klägerin nach Ansicht der Fachinspektoren das nach der islamischen Glaubenslehre zur Kopfbedeckung bei einer Frau gebotene Kopftuch nicht, nicht ständig oder nicht ausreichend getragen hat", sah das Gericht "eine - unmittelbare - Diskriminierung auf Grund der Religion".

Die IGGÖ soll nun für die erlittene persönliche Beeinträchtigung einen Ersatzbetrag von 15.000 an die Klägerin bezahlen. Die Glaubensgemeinschaft will das Urteil anfechten.

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Wiederkehr begrüßt Urteil

Eine "wichtige Entscheidung für die Rechte von muslimischen Religionslehrerinnen" sah der Wiener Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS), wie er am Samstag auf "X" schrieb.

"Niemand darf in Österreich zum Tragen eines Kopftuchs gedrängt werden."

FPÖ will IGGÖ-Auflösung

Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp forderte als Konsequenz des Gerichtsurteils in einer Aussendung die Auflösung der IGGÖ. "Die islamistischen Tendenzen der IGGÖ sind nicht mehr zu leugnen", findet Nepp.

"Immer wieder fallen deren Repräsentanten auf, indem sie Ansichten des radikalen Islam propagieren und ihre Religion über die geltenden Gesetze stellen. Diese Vorgangsweise ist nicht länger zu tolerieren. Daher muss der Status als offizielle Vertretung der Muslime möglichst rasch aberkannt werden."

ribbon Zusammenfassung
  • Die IGGÖ hat eine Islam-Lehrerin diskriminiert, weil sie das Kopftuch abgelegt hat.
  • Die Klägerin, die seit 2006 im Dienstverhältnis mit der IGGÖ stand, legte ab 2016 sukzessive das Kopftuch ab.
  • Ihr Ansuchen auf Übernahme als Wiener Landeslehrerin wurde daher nicht weiter behandelt.
  • Das Arbeits- und Sozialgericht sah eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.