APA/APA (dpa)/Friso Gentsch

Hohe Geldstrafen für Bettler sind menschenrechtswidrig

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Weil die Schweiz eine Bettlerin mit einer hohen Geldbuße belegt hat, ist das Land vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen überzogener Strafmaßnahmen gerügt worden.

Der Gerichtshof urteilte am Dienstag in Straßburg, dass die Strafmaßnahmen der Schweiz nicht angemessen gewesen seien - "weder hinsichtlich des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität, noch hinsichtlich des Schutzes der Rechte von Passanten, Anrainern und Geschäftsbesitzern".

Die Bettlerin war im Jänner 2014 zu einer Geldstrafe von 500 Schweizer Franken (465,25 Euro) verurteilte worden, weil sie im öffentlichen Raum in Genf gebettelt hatte. Die rumänische Analphabetin aus der Roma-Gemeinschaft wurde später fünf Tage lang inhaftiert, weil sie die Strafe nicht bezahlt hatte. Die Frau war arbeitslos und bezog auch keine Sozialhilfe.

Der Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun, dass die Frau angesichts ihrer Lage "das Recht hatte, ihrer Not Ausdruck zu verleihen und zu versuchen, ihre Bedürfnisse durch Betteln zu decken". Die Schweiz habe daher mit ihrer Strafe gegen die Bettlerin die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte verletzt. Das Land muss der Frau nun 922 Euro Schadensersatz bezahlen.

ribbon Zusammenfassung
  • Weil die Schweiz eine Bettlerin mit einer hohen Geldbuße belegt hat, ist das Land vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen überzogener Strafmaßnahmen gerügt worden.
  • Die Bettlerin war im Jänner 2014 zu einer Geldstrafe von 500 Schweizer Franken verurteilte worden, weil sie im öffentlichen Raum in Genf gebettelt hatte.
  • Das Land muss der Frau nun 922 Euro Schadensersatz bezahlen.

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