Hofer gewinnt vor Handelsgericht gegen Fellner

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FPÖ-Chef Norbert Hofer hat vor dem Wiener Handelsgericht erstinstanzlich ein Verfahren gegen "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner gewonnen. Anlass war, dass dieser in einer seiner TV-Sendungen gemeint hatte, Hofer halte seine Aschermittwoch-Rede in der "Adolf-Hitler-Halle oder wie heißt das dort" ab. Dem Gericht fehlte das Tatsachensubstrat für die Äußerung, akzeptierte die Begründung eines Scherzes nicht und sah Hofer in die Nähe einer strafbaren Handlung gerückt.

Fellner und dem Medieninhaber von oe24.tv wurde aufgetragen, entsprechende Aussagen zu unterlassen, diese in der Sendung "Die Insider" zu widerrufen und die Verfahrenskosten in Höhe von gut 4.300 Euro zu tragen. Fellner kündigte auf Anfrage der APA an, "humorvoll" den Widerruf tätigen zu wollen, trotzdem aber in die zweite Instanz zu gehen.

Die Aussage sei nie gegen den FPÖ-Chef gemünzt gewesen, ein Scherz sollte erlaubt sein. Wenn es aber Humorlosigkeit gebe, dann auf beiden Seiten. Daher will Fellner nun den oberösterreichischen Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) klagen, da dieser ihm in Ried unterstellt habe, einen "Dachschaden zu haben".

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz zeigte sich indes über den Entscheid des Handelsgerichts erfreut: "Es war uns wichtig, hier eine klare Grenze zu ziehen und die FPÖ und ihren Obmann nicht in die Nähe von nationalsozialistischem Gedankengut bringen zu lassen."

ribbon Zusammenfassung
  • FPÖ-Chef Norbert Hofer hat vor dem Wiener Handelsgericht erstinstanzlich ein Verfahren gegen "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner gewonnen.
  • Dem Gericht fehlte das Tatsachensubstrat für die Äußerung, akzeptierte die Begründung eines Scherzes nicht und sah Hofer in die Nähe einer strafbaren Handlung gerückt.
  • Die Aussage sei nie gegen den FPÖ-Chef gemünzt gewesen, ein Scherz sollte erlaubt sein.