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Hitler-Vergleich: Kickl gewinnt Rechtsstreit vor OGH

Heute, 13:42 · Lesedauer 2 min

FPÖ-Chef Herbert Kickl hat vor dem Obersten Gerichtshof einen Rechtsstreit gegen den Verein "Plattform Österreich" gewonnen. Dabei ging es um ein YouTube-Video, in dem Kickl wegen seiner Selbstbezeichnung als "Volkskanzler" zumindest indirekt mit Adolf Hitler verglichen wurde. Wie zuvor das Handelsgericht und das OLG Wien kam auch der OGH zu dem Schluss, dass Kickl in dem Video ohne rechtfertigenden Anlass mit Hitler in Verbindung gebracht werde, berichtete die "Presse".

Der von Robert Luschnik - Ex-Bundesgeschäftsführer der Grünen und der NEOS und mittlerweile Klubdirektor der Pinken - betriebene Verein hatte vor den letzten Nationalratswahlen in einem mit "Wollen Sie das? Unser Österreich ist in Gefahr" betitelten Video vor Kickl gewarnt. In dem Werk, das über einen Link auf YouTube abrufbar war, wurden Parallelen zwischen Adolf Hitler und Herbert Kickl gezogen. So wurde etwa eingangs in schwarz-weißem Bild ein Kriegsschauplatz aus dem Zweiten Weltkrieg gezeigt. In roter Frakturschrift war dort zu lesen "Wollt ihr wirklich wieder einen Volkskanzler?". Im Anschluss war dann auf weißem Hintergrund in blauer Schrift "Projekt Volkskanzler" zu sehen, wobei in diesen Worten das Gesicht Kickls samt Schulterpartie eingeblendet wurde.

Die FPÖ ging rechtlich gegen das Video vor. Das Handelsgericht kam in seinem Urteil unter anderem zum Schluss, dass das Video Kickl zweifellos mit dem Zweiten Weltkrieg, Nationalsozialismus und Adolf Hitler "in Verbindung" bringe. Dafür bestehe nach dem bisherigen Verhalten Kickls aber kein rechtfertigender Anlass, womit das Herstellen einer solchen Gedankenverbindung ehrenrührig, kreditschädigend und damit zu unterlassen sei. Dass der FPÖ-Chef selbst schon auch nationalsozialistisch verwendetes Vokabular ("Volkskanzler") benutzt habe, reiche nicht aus, ihn in einen direkten Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, Nationalsozialismus, Adolf Hitler und damit Massenmord zu stellen, so das Handelsgericht. Eine Berufung des Vereins gegen das Urteil wies das Oberlandesgericht im April ab.

Im August wies nun auch der OGH eine außerordentliche Revision zurück, berichtete die Tageszeitung am Mittwoch (online). Dabei sei es um 4.000 Euro Schadenersatz für Kickl, Unterlassung und die Veröffentlichung des Urteils gegangen. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sprach von einem "skandalösen Vergleich", man habe juristisch "auf ganzer Linie Recht bekommen". Im NEOS-Klub wurde die Causa gegenüber der "Presse" nicht kommentiert.

Zusammenfassung
  • Das OGH bestätigte die Urteile von Handelsgericht und OLG Wien, dass es keinen rechtfertigenden Anlass für den Vergleich gebe und sprach Kickl 4.000 Euro Schadenersatz sowie Unterlassung und Veröffentlichung des Urteils zu.
  • Das Video, betrieben von Robert Luschnik und betitelt mit 'Wollen Sie das? Unser Österreich ist in Gefahr', zeigte Parallelen zwischen Kickl und Hitler, was von FPÖ-Generalsekretär Hafenecker als 'skandalöser Vergleich' kritisiert wurde.