APA/DPA/LUKAS SCHULZE

"Hate Crime"-Bericht: Probleme vor allem in Westösterreich

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Das Innenministerium hat seinen ersten Bericht zu "Hate Crime", also Verbrechen, die sich gegen vermeintliche Angehörige bestimmter Gesellschaftsgruppen wenden, veröffentlicht. Die meisten Fälle nach dem Verbotsgesetz gibt es in Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg.

Demnach sind innerhalb eines halben Jahres 1.936 strafbare Handlungen dieser Art von der Polizei erfasst worden. "Hassverbrechen sind Straftaten, die über die Straftat hinaus eine Bedeutung für die Gesellschaft haben", sagte Ressortchef Karl Nehammer (ÖVP) in einer Pressekonferenz.

Sogenannte Hassverbrechen basieren auf Hass der Täter etwa aufgrund der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung ihrer Opfer. "All das ist vollkommen unzulässig in einer freien Demokratie", betonte Nehammer. Für die Polizei sei es entsprechend wichtig, was hinter einer Straftat steht. Dann könne man sich als demokratische Gesellschaft auch dagegen wehren.

Innenminister Nehammer gestand dabei auch einzelne Fehler der Polizei im Umgang mit solchen Verbrechen ein: Der Bericht könne erst der Anfang sein, es gebe "Handlungsbedarf". Im Bericht selbst etwa liest man auch Sätze wie: "Als geklärt gilt eine Straftat dann, wenn die Polizei der Staatsanwaltschaft eine tatverdächtige Person namhaft machen kann. Wenn sie das kann, dann meist schlicht deshalb, weil die anzeigenden Personen die mutmaßlichen Täter kennen". Nur "in bestimmten Fällen" sei das Ausfindigmachen einer dringend tatverdächtigen Person aber auch auf gelungene Ermittlungen zurückzuführen.

Großteil findet im öffentlichen Raum statt

Bis schlüssige Erkenntnisse aus den erhobenen Zahlen gezogen werden können, werde es noch länger dauern, betonte der stellvertretende Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Reinhard Schnakl. Was man jetzt schon sagen könne: Nur 22 Prozent der Anzeigen bezogen sich im Erhebungszeitraum - November 2020 bis April 2021 - auf Straftaten im Internet, 15 Prozent betrafen den privaten, der Großteil den öffentlichen Raum.

Rund ein Viertel der Straftaten (26 Prozent) bezog sich im Erhebungszeitraum gegen fremdes Vermögen, womit etwa Sachbeschädigung durch Graffitis und Vandalismus gemeint sind. Ebensoviele Straftaten wurden aufgrund des Verbotsgesetzes begangen. Freiheitsdelikte, also etwa Nötigungen und gefährliche Drohungen, machten 16 Prozent aus. Delikte gegen Leib und Leben, also körperliche Attacken, 13 Prozent. Vorurteilsdelikte sollen schwerer wiegen als andere Verbrechen, "weil sie neben dem Opfer auch auf alle Träger und Trägerinnen der selben Identitätsmerkmale abzielen und oft sogar die gesamte Gesellschaft betreffen", so Schnakl.

140 antisemitische Taten

Laut Innenministerium wurden bei 1.936 vorurteilsmotivierten Straftaten 2.402 Vorurteilsmotive gezählt. Davon betrafen 724 die Kategorie "Weltanschauung" (davon rund 50 Prozent Verstoße gegen das Verbotsgesetz), 309 betrafen die Religion (140 antisemitische und 99 antimuslimische Motivation), 157 die Hautfarbe, 129 das Geschlecht (davon 112 Frauen), 109 betrafen das Alter, 97 die sexuelle Orientierung (davon 71 Homosexualität) und 90 den sozialen Status.

Bundesministerium für Inneres

Verstöße gegen das Verbotsgesetz vor allem im Westen

In Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg fiel dem Innenministerium eine hohe Zahl an Delikten nach dem Verbotsgesetz in Relation zur Gesamtbevölkerung auf. Salzburg und Oberösterreich verzeichnen überdies die mit Abstand höchsten Raten an strafbaren Handlungen gegen den öffentlichen Frieden. In Wien ist die relative Zahl dieser beiden Deliktsbereiche indessen auffallend niedrig, heißt es im Bericht. Stattdessen gab es in der Bundeshauptstadt die höchste Rate an registrierten Vermögensdelikten.

Bundesministerium für Inneres

Auffällig ist weiters, dass die Tatverdächtigen bei "Hate Crime" häufiger männliche Jugendliche mit österreichischer Staatsbürgerschaft sind, außer, wenn es um Vorurteilsdelikte wegen des Geschlechts oder gegen die christliche Religion geht.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Innenministerium hat am Mittwoch seinen ersten Bericht zu "Hate Crime", also Verbrechen, die sich gegen vermeintliche Angehörige bestimmter Gesellschaftsgruppen wenden, veröffentlicht.
  • "Hassverbrechen sind Straftaten, die über die Straftat hinaus eine Bedeutung für die Gesellschaft haben", sagte Ressortchef Karl Nehammer (ÖVP) in einer Pressekonferenz.
  • "All das ist vollkommen unzulässig in einer freien Demokratie", betonte Nehammer.
  • Demnach sind innerhalb eines halben Jahres 1.936 strafbare Handlungen dieser Art von der Polizei erfasst worden.
  • Rund ein Viertel der Straftaten (26 Prozent) bezog sich im Erhebungszeitraum gegen fremdes Vermögen, womit etwa Sachbeschädigung durch Graffitis und Vandalismus gemeint sind. Ebensoviele Straftaten wurden aufgrund des Verbotsgesetzes begangen.
  • In Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg fiel dem Innenministerium eine hohe Zahl an Delikten nach dem Verbotsgesetz in Relation zur Gesamtbevölkerung auf.

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