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Gesundheitsministerium plant strengere 3-G-Regel am Arbeitsplatz

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Laut dem vorläufigen Verordnungsentwurf soll das Gesundheitsministerium eine strengere 3-G-Regel am Arbeitsplatz vorsehen.

Ein Entwurf für eine Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3-G-Regel gelten soll: Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben, heißt es in dem Entwurf, der der "ZiB 2" vorlag.

Maskenpflicht bei Kundenkontakt

Bei direktem Kundenkontakt gilt - mit Ausnahmen wie der Gastronomie oder Sportstätten - außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert wird, zitierte die "ZiB 2" aus dem Entwurf.

Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer, spricht im Interview mit PULS 24 über eine 3-G-Regel am Arbeitsplatz.

Das würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt die 3-G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern oder Kuranstalten. Wer die 3-G-Regel nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich, heißt es in dem Bericht. Noch sei aber nichts fix, es werde noch verhandelt, verweist die "ZiB 2" auf das Gesundheitsministerium. Für den Abend sei eine Konferenz von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne) mit den Gesundheitslandesräten geplant gewesen.

Auch für die Skigebiete seien in dem Entwurf neue Regeln ab dem 1. November vorgesehen, nämlich eine 3-G-Pflicht für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Entwurf für eine Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3-G-Regel gelten soll:
  • Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben, heißt es in dem Entwurf, der der "ZiB 2" vorlag.
  • Bei direktem Kundenkontakt gilt - mit Ausnahmen wie der Gastronomie oder Sportstätten - außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert wird, zitierte die "ZiB 2" aus dem Entwurf.
  • Das würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt die 3-G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern oder Kuranstalten.
  • Wer die 3-G-Regel nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich, heißt es in dem Bericht.
  • Noch sei aber nichts fix, es werde noch verhandelt, verweist die "ZiB 2" auf das Gesundheitsministerium. Für den Abend sei eine Konferenz von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne) mit den Gesundheitslandesräten geplant gewesen.

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