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Geldstrafe wegen Untreue für Braunauer Ex-Bezirkhauptmann

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Der frühere Bezirkshauptmann von Braunau, Georg Wojak, ist am Freitag im Landesgericht Ried vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsannahme zur Beeinflussung freigesprochen worden. Wegen Untreue unter Ausnützung der Amtsstellung wurde er allerdings zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen a 87 Euro - in Summe 17.400 Euro - zur Hälfte bedingt verurteilt. Zudem muss er dem Land 150 Euro Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von den ursprünglich 1.181 Anzeigepunkten des Landes Oberösterreichs haben nur sechs in eine Anklage gemündet, alle anderen wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Auch wenn der Staatsanwalt hervorhob, dass der inzwischen abberufene Behördenchef "sehr viel Gutes für den Bezirk Braunau getan hat", könnten jene sechs Punkte "nicht unter den Teppich gekehrt werden". Wojaks Verteidiger vermutet allerdings, dass man einfach Gründe gesucht habe, um eine Abberufung seines Mandanten zu rechtfertigen. Zahlreiche Zeugen wurden befragt - einige empfanden Wojaks Vorgehen als üblich, andere kritisierten es.

Der ehemalige Behördenleiter erklärte sich in keinem der Anklagepunkte für schuldig und verteidigte sein Handeln. Was den Vorwurf des Amtsmissbrauchs angeht, versicherte er, "wissentlich nichts Unrechtes" getan zu haben. So nahm er einem Alkolenker - entgegen den gesetzlichen Bestimmungen - nur den Pkw-Führerschein ab und nicht auch die Fahrerlaubnis für den Traktor. Auf Nachfrage beim Land habe er die Auskunft erhalten, dass er dies nicht müsse. Der damals zuständige Beamte aus Linz bestätigte vor Gericht, dass er Wojak diese Info gegeben habe, weil die Vorgehensweise Usus gewesen sei. Laut Staatsanwaltschaft widerspreche sie aber eindeutig einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes.

Die Vorteilsannahme bestand laut Anklage in der Finanzierung einer Geburtstagsfeier mit 1.500 Euro durch eine Bank. Wojak sagte, man habe nach einer Bürgermeister-Konferenz gefeiert und das Geldinstitut habe ein Buffet gesponsert, was durchaus üblich sei nach solchen Treffen. Auch der damalige Bankleiter meinte als Zeuge, er habe das als "Sponsoring" gesehen.

Weiters soll der Angeklagte Verwaltungsstrafen für Betroffene zum Teil oder zur Gänze übernommen und aus den Verfügungsmitteln der Behörde bezahlt haben. Einmal ging es etwa um eine 30-Euro-Radarstrafe für einen Chauffeur der BH während der Dienstzeit, ein anderes Mal um die Parkstrafe einer Sozialhilfemitarbeiterin. Auch soll Wojak Strafen zumindest teilweise erlassen haben, wenn bei den Bescheiden seitens der Behördenmitarbeiter Unkorrektheiten vorgekommen seien. Er rechtfertigte sich, er habe so verhindert, dass jemand in Wut "den Schreibtisch umdreht". Seine damalige Stellvertreterin sah diese Vorgehensweise allerdings als "absolutes No-Go". Insgesamt ging es bei diesen Delikten - inklusive der behördlichen Kostenübernahme für einige Kisten Bier bei einer Feier - um rund 450 Euro.

Das Gericht sprach Wojak nach zehnstündigem Prozess von den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsnahme frei. Für den Amtsmissbrauch habe die Wissentlichkeit gefehlt, so die Begründung. Was die Vorteilsnahme angeht, so habe das Verfahren ergeben, dass sich die Bank durch das Sponsoring der Feier keinen Vorteil erwartet habe und sich Wojak auch nicht beeinflussen lassen hätte. Vielmehr habe das Geldinstitut neue Kunden - die anwesenden Bürgermeister - gewinnen wollen. Bei der Untreue setzte es hingegen einen Schuldspruch. Die Verteidigung erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Der frühere Bezirkshauptmann von Braunau, Georg Wojak, ist am Freitag im Landesgericht Ried vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsannahme zur Beeinflussung freigesprochen worden.
  • Insgesamt ging es bei diesen Delikten - inklusive der behördlichen Kostenübernahme für einige Kisten Bier bei einer Feier - um rund 450 Euro.
  • Das Gericht sprach Wojak nach zehnstündigem Prozess von den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsnahme frei.

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