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Fünf Jahre Haft für 20-Jährigen in Wiener Terror-Prozess

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Ein 20-Jähriger, der sich als Propagandist für die jiihadistisch-salafistische Al-Nusra-Front betätigt hatte und zusätzlich mit unglaublicher Gewalt gegen ihm völlig fremde Personen losging, um seine Aggressionen abzubauen, hat dafür Montagmittag am Wiener Landesgericht die Rechnung präsentiert bekommen.

Er wurde wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation, schwerer Körperverletzung und absichtlicher schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren sei das verhängte Strafausmaß aufgrund der "besonders brutalen Gewalt" angemessen, hielt der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fest. Der 20-Jährige habe "eine Vielzahl vollkommen unmotivierter Gewalttaten angehäuft". "So etwas habe ich in diesem Ausmaß bisher selten erlebt", bemerkte der Richter.

Teil der Strafe bedingt - unter Auflagen

Die fünf Jahre muss der junge Erwachsene allerdings nicht zur Gänze verbüßen. Der Schöffensenat sah ihm unter Anwendung einer Bestimmung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) einen beträchtlichen Teil der Strafe - nämlich dreieinhalb Jahre - unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nach.

"Haft ist nicht der richtige Weg, um Sie zukünftig von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten", meinte der Richter. Wichtiger sei "ein Bündel an Maßnahmen", weshalb der Schöffensenat per Weisung anordnete, dass sich der junge Mann nach Verbüßung des unbedingten Strafteils von eineinhalb Jahren einer Psychotherapie und einer psychiatrischen Behandlung unterziehen sowie seine Teilnahme am Deradikalisierungsprogramm des Vereins Derad fortsetzen muss. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

Admin in Chatgruppen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während Verteidiger Leonhard Kregcjk mit der Entscheidung einverstanden war, gab der Staatsanwalt vorerst keine Erklärung ab. Er hatte dem Angeklagten vorgeworfen, seit 2022 als Administrator mehrere jihadistisch-salafistische Chatgruppen geleitetet zu haben, in der er die Gesinnung der ursprünglich in Syrien beheimateten Al-Nusra-Front verbreitete.

Aufmerksam war die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) auf den Mann geworden, nachdem dieser auf seinem Instagram-Account Kampfvideos gepostet hatte. Im Zuge der Erhebungen stellte sich dann heraus, "dass er eine Unzahl an Dateien verbreitet hat", wie der Staatsanwalt ausführte.

Brutale Videos geteilt

Schon dabei manifestierte sich ein Bezug zu außerordentlicher Gewalt. Der Angeklagte teilte Videos, die Massenerschießungen von Gefangenen und Verbrennungen bei lebendigem Leib zeigten und goutierte diese Clips mit Bemerkungen wie "That's a good way to kill".

Er postete auch Bombenbastelanleitungen und Kampfgesänge und huldigte dem Wien-Attentäter, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Menschen im Namen der Terror-Miliz " Islamischer Staat" (IS) erschossen hatte.

Letzteres erschien in der Verhandlung einer Schöffin insofern völlig unbegreiflich, als sich unter den vom Wien-Attentäter Getöteten ein Freund des Angeklagten befunden hatte. "Wie kann man sich da terroristisch vereinnahmen lassen, Gewalt gutheißen, Menschen schlagen? Das kann ich nicht nachvollziehen", wollte die Laienrichterin vom 20-Jährigen wissen.

Video: Terrorplan für Hauptbahnhof - 17-Jähriger verurteilt

"Es war kein Spaß"

Dieser antwortete ausführlich und recht redegewandt, blieb dabei aber im Kern eine fassbare Antwort schuldig: "Es tut mir von Herzen leid, was ich getan habe. Es war kein Spaß." Dass sein Freund beim Terror-Anschlag in Wien starb, habe ihn "sehr beeinflusst. Ich konnte es nicht fassen".

Er habe "einen Hass auf den IS gehabt" und sich "intensiv mit verschiedenen Organisationen" auseinander gesetzt: "Die Al-Nusra-Front war für mich eine Alternative zum IS. Ich habe das damals für richtig gehalten." Inzwischen sehe er seine Fehler ein, geniere sich vor allem auch vor seiner Familie, weil er seinerzeit auch seinen damals 13 Jahre alten Bruder "indoktriniert" habe.

Wahllose Gewalttaten in Wien

Daneben trat der Angeklagte im Vorjahr in der Bundeshauptstadt regelmäßig als Gewalttäter in Erscheinung, indem er mit einer Gruppe von jungen Männern in Öffis wahllos Passanten körperlich attackierte, E-Scooter-Fahrer mit Fußtritten zu Boden beförderte und vor allem Wohnungslosen mit unglaublicher Gewalt begegnete, wobei von sämtlichen Attacken Videos angefertigt wurden, die die Gang auf ihren Handys abspeicherte.

Auf einem ist zu sehen, wie der 20-Jährige nachts im Stadtpark rund 20 Mal mit einer Metallstange auf einen in einem Schlafsack Liegenden einschlägt, dabei von einem Mittäter gefilmt und mit "Gib ihm auf den Kopf!" angefeuert wird, wobei weitere Beteiligte sich über die Schmerzensschreie des Opfers lustig machen.

Obdachlosen brutal verprügelt

Gemeinsam mit einem 19-Jährigen hatte der 20-Jährige im Mai des Vorjahrs innerhalb weniger Tage am Bahnhof Floridsdorf weiter an der Gewaltspirale gedreht. Am 22. Mai ging er um 3.00 Uhr in der Früh ohne erkennbaren Grund auf einen Wohnungslosen los, dem er mit den Füßen ins Gesicht trat und einen verschobenen Nasenbeinbruch, eine Schädelprellung und ein Schleudertrauma zufügte.

Fünf Tage danach wurde am selben Bahnhof ein Security-Mitarbeiter mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschuss-Pistole bedroht. Am 29. Mai wurden der 19-Jährige und der 20-Jährige in einer Bäckerei-Filiale am Bahnhofsgelände in einen Disput mit einem Mitarbeiter des Geschäfts verwickelt.

Als sich zwei Zeugen - darunter ein Polizist in Zivil - den Gewalttätern in den Weg stellten, gaben diese mehrere Schüsse mit der Schreckschuss-Pistole ab. Der eine Zeuge erlitt ein Knalltrauma, der andere eine Schürfwunde am linken Unterarm sowie einen Tinnitus am linken Ohr.

Schon anderes Urteil Anfang Februar

Der 19-Jährige wurde dafür bereits Anfang Februar in einem separaten Verfahren rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Der 20-Jährige beteuerte nun in seinem Verfahren: "Ich weiß bis heute nicht, wie ich so was machen konnte." Es tue ihm "sehr leid, wie sehr ich die Menschen verletzt habe. Es ist sehr grausam gewesen. Ich war in der Aggression".

Der 20-Jährige war vor der Verhandlung von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachtet worden. Der Experte kam zum Schluss, dass Zurechnungsfähigkeit gegeben sei. Der junge Mann sei "emotional instabil" und kompensiere seine Defizite mit aggressivem Verhalten.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 20-jähriger Wiener wurde wegen Propaganda für die Al-Nusra-Front und schwerer Gewalttaten zu fünf Jahren Haft verurteilt.
  • Die Strafe wurde aufgrund der Schwere und Brutalität der Taten trotz einer möglichen Höchststrafe von zehn Jahren als angemessen erachtet.
  • Ein Teil der Strafe (3,5 Jahre) wird bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren ausgesetzt, während 1,5 Jahre unbedingt zu verbüßen sind.
  • Nach der Haftentlassung muss sich der Verurteilte einer Psychotherapie und psychiatrischen Behandlung unterziehen und ein Deradikalisierungsprogramm fortsetzen.
  • Der Angeklagte verwaltete mehrere jihadistisch-salafistische Chatgruppen und verbreitete gewaltverherrlichende Inhalte.