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Freie Privatschulen gegen Neuerung bei Externistenprüfung

Das Bildungsministerium hat in einer Verordnung die Regeln für Externistenprüfungen erneut angepasst. Schülerinnen und Schüler, die nach einem Schuljahr im häuslichen Unterricht an der Externistenprüfung scheitern, können diese anders als bisher künftig im Herbst wiederholen. Damit können sich die Betroffenen das Sitzenbleiben ersparen. Sie müssen aber trotzdem weiter an eine öffentliche Schule wechseln, kritisieren die Freien Privatschulen (u.a. Waldorf-, Montessorischulen).

Grund dafür sind die Fristen für Abmeldung zum häuslichen Unterricht, die auch für Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht gelten (diese dürfen nicht selbstständig Zeugnisse ausstellen, Anm.). Bei den Externistenprüfungen soll künftig eine Wiederholung in der ersten und zweiten Woche des folgenden Schuljahrs, bei gerechtfertigter Verhinderung sogar bis 30. November möglich sein. Allerdings müssen Kinder, die im kommenden Schuljahr häuslichen Unterricht oder eine Privatschule ohne permanentes Öffentlichkeitsrecht besuchen wollen, von ihren Eltern schon bis spätestens zum letzten Schultag vor den Sommerferien abgemeldet werden.

Die Folge: Schüler, die die Externistenprüfung im zweiten Anlauf im Herbst bestehen, können in die nächste Schulstufe aufsteigen. Sie dürfen das Schuljahr aber dennoch nur an einer öffentlichen Schule absolvieren, wie das "European Forum for Freedom in Education" (EFFE) in einer Aussendung kritisiert hat. "So sehr wir die Möglichkeit einer Prüfungs-Wiederholung begrüßen, so sehr bedauern wir, dass die Fristen von zwei unterschiedlichen Verordnungen nicht aufeinander abgestimmt wurden," so EFFE-Vorsitzende Momo Kreutz.

Das Bildungsministerium hat die Regeln für Externistenprüfungen in mehreren Schritten verschärft, nachdem sich die Zahl der Schulabmeldungen im Schuljahr 2021/22 als Reaktion auf die Pandemieregeln auf rund 7.500 verdreifacht hatten. In Österreich gilt nämlich keine Schul-, sondern lediglich eine Unterrichtspflicht, die auch im häuslichen Unterricht oder an einer Schule ohne Öffentlichkeitsrecht erfüllt werden kann. U.a. wurde ein Reflexionsgespräch am Ende des ersten Semesters eingeführt. Um "Prüfungstourismus" zu verhindern, legen nun außerdem die Bildungsdirektionen die Prüfungskommission fest, bei der am Jahresende die Externistenprüfung abzulegen ist. Eltern müssen nunmehr die Zusammenfassung eines pädagogischen Konzepts für den Unterricht vorlegen. Außerdem kann man sich künftig nur noch bis zum Ende des vorangegangenen Schuljahrs abmelden.

Aus Sicht der EFFE werden mit der jüngsten Änderung Schülerinnen und Schüler in freien Schulen ohne dauerhaftem Öffentlichkeitsrecht schlechter gestellt als Kinder im Hausunterricht. Schließlich gebe es für die Freien Schulen einen "strikten Rahmen" (u.a. Bauvorgaben, vom Bildungsministerium zu genehmigendes Organisationsstatut, Meldung des pädagogischen Personals beim Bildungsministerium) und kontinuierliche Kontrollen durch die Schulbehörden. Die Freien Schulen fordern deshalb, dass das Schulpflichtgesetz künftig zwischen häuslichem Unterricht und dem Besuch einer Privatschule, die um das Öffentlichkeitsrecht angesucht hat, unterscheidet. "Damit soll den Schüler:innen, die eine solche Privatschule besuchen, nach bestandener Wiederholungsprüfung im September das Recht gewährt werden, diese Schule weiterhin zu besuchen", fordert Kreutz.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Bildungsministerium hat in einer Verordnung die Regeln für Externistenprüfungen erneut angepasst.
  • Damit können sich die Betroffenen das Sitzenbleiben ersparen.
  • Die Freien Schulen fordern deshalb, dass das Schulpflichtgesetz künftig zwischen häuslichem Unterricht und dem Besuch einer Privatschule, die um das Öffentlichkeitsrecht angesucht hat, unterscheidet.