Fragen & Antworten
"Gesichert rechtsextrem": Wird die AfD verboten?
Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz legte sich fest: die AfD ist für den Inlandsgeheimdienst rechtsextremistisch. Das hat – um es gleich vorweg zu nehmen – praktisch keine direkte Auswirkung.
Wird die AfD verboten?
"Die neue Einschätzung der AfD ist eine interne Einschätzung einer Behörde, mehr nicht", zitiert die "Bild" den deutschen Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Uni Oldenburg. Es bedeutet also "rechtlich erst mal gar nichts". Lange Rede, kurzer Sinn: Die AfD wird nicht verboten.
- Mehr lesen: Gesamte AfD als rechtsextremistisch eingestuft
Wer entscheidet über ein Verbot?
Auch entscheidet der Verfassungsschutz nicht über ein Verbot, sondern das Bundesverfassungsgericht. Ein solches kann nur von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung verhängt werden. Möglich ist, dass erneut ein Verbotsverfahren initiiert wird.
Darf die AfD weiter bei Wahlen antreten?
Ja. Solange eine Partei nicht verboten ist, darf sie sich zur Wahl stellen.
Wirkt es sich auf die Arbeit im Bundestag aus?
Nein, nicht vom Gesetz her. Natürlich können andere Parteien – im Rahmen des rechtlichen – versuchen, stärker gegen die AfD anzukämpfen. Das ist Demokratie.
Gibt es weniger Geld?
Nein, auch hier gilt: Alles wie bisher.
Was bedeutet die Entscheidung für einzelne AfD-Mitglieder?
Eine Mitgliedschaft in einer als rechtsextremistisch eingestuften Partei kann Zweifel an der Verfassungstreue begründen. Allerdings ist die Mitgliedschaft allein noch nicht ausreichend für dienstrechtliche Konsequenzen bei Beamten, sondern der Einzelfall wird betrachtet. Das Gleiche gilt für den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis bei Jägern und Schützen.
Deutsche Koalition: "AfD ein dunkler Schatten im Genick"
Zusammenfassung
- Der deutsche Verfassungsschutz stuft die "Alternative für Deutschland" (AfD) als gesichert rechtsextremistisch ein.
- Die wichtigsten Fragen und Antworten.