AFP

Verfassungsschutz

Gesamte AfD als rechtsextremistisch eingestuft

Heute, 16:24 · Lesedauer 3 min

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Die Partei will rechtlich dagegen vorgehen.

Der Verdacht, dass die AfD gegen die "freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt", habe sich bestätigt, so der Inlandsgeheimdienst am Freitag. 

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte die Sicherheitsbehörde mit. 

Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.

"Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes", heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes.

Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, erklärten die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Dies sei maßgeblich für die nun getroffene Einschätzung.

AfD will sich rechtlich wehren

Die AfD kündigte indessen rechtliche Schritte gegen die Verfassungsschutz-Einstufung an. Die Partei werde sich "gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen", erklärten die Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla am Freitag.

In einer 48-seitigen Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Höcker wird das BfV aufgefordert, bis Montag 08.00 Uhr (MESZ) die Einstufung öffentlich zu korrigieren. "Sollte eine entsprechende Erklärung nicht erfolgen, werden wir unserer Mandantin anraten, ein weiteres gerichtliches Eil- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anzustrengen", heißt es darin.

Drei Landesverbände bereits zuvor gesichert rechtsextremistisch

Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Nachdem Medien im Februar 2021 über eine mutmaßliche Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall berichtet hatten, musste der Verfassungsschutz auf Geheiß des Kölner Verwaltungsgerichts noch rund ein Jahr warten, bis er diese Einschätzung publik machen und die Partei entsprechend beobachten konnte.

Im Mai 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.

Video: "AfD ein dunkler Schatten im Genick"

Zusammenfassung
  • Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.
  • Der Verdacht, dass die AfD gegen die "freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt", habe sich bestätigt, so der Inlandsgeheimdienst am Freitag. 
  • Die AfD kündigte rechtliche Schritte gegen die Verfassungsschutz-Einstufung an.