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Festnahmen bei Protesten in Polen gegen Abtreibungsrecht
Im Oktober hatte das Verfassungsgericht des EU-Landes entschieden, dass Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen dürfen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Danach gab es wochenlange Proteste. Die Entscheidung bedeutet eine Verschärfung des polnischen Abtreibungsrechts, das ohnehin zu den strengsten in Europa gehört.
Die Begründung für die Entscheidung war nach monatelanger Verzögerung erst am Mittwoch im amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden. Damit hat sie offizielle Gültigkeit.