Maßnahmen gefordert
Familiennachzug: EU-Kommission droht Österreich mit Klage
Die Brüsseler Behörde übermittelte am Donnerstag ein zweites Mahnschreiben an Österreich, auch Polen erhielt ein entsprechendes Schreiben. Nach österreichischem und polnischem Recht würden nicht aus der EU stammende erweiterte Familienangehörige nicht die richtigen Aufenthaltsdokumente erhalten, sie würden von bestimmten Rechten ausgeschlossen.
Die EU-Kommission erinnerte daran, dass die Freizügigkeitsrichtlinie der EU die Mitgliedstaaten verpflichte, den Familienangehörigen von EU-Bürgern die Einreise und den Aufenthalt zu gestatten und zu erleichtern.
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Nach EU-Recht hätten diese Familienangehörigen dann die gleichen Rechte wie unmittelbare Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder. Die Kommission erklärte, sie habe Österreich und Polen bereits 2011 und 2024 bzw. im März 2025 verwarnt.
Weiteres Verfahren wegen Zolldaten
Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um zu antworten und die von der Kommission geforderten Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könne die EU-Kommission den Fall an den Gerichtshof verweisen.
In einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren mahnte die EU-Kommission Österreich und vier weitere EU-Staaten, ihren Verpflichtungen zur Übermittlung von Zolldaten an die Kommission über das SURV3-System nachzukommen.
Die Mitgliedstaaten müssten der Kommission über SURV3 Daten aus ihren nationalen Systemen für Ein- und Ausfuhranmeldungen übermitteln, die 57 standardisierte Datenelemente umfassen. Die betroffenen Staaten würden jedoch nur einen begrenzten Teil dieser Elemente übermitteln und weiterhin veraltete Formate verwenden. Auch diesen Fall kann die EU-Kommission an den Gerichtshof verweisen.
Stopp für Familiennachzug: Mindestens 6 Monate ausgesetzt
Zusammenfassung
- Die EU-Kommission hat Österreich und Polen ein zweites Mahnschreiben geschickt und droht mit einer Klage vor dem EU-Gerichtshof, weil erweiterte Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten nicht die geforderten Aufenthaltsdokumente und Rechte erhalten.
- Bereits 2011, 2024 und im März 2025 wurden beide Länder verwarnt; nun bleiben Österreich zwei Monate, um auf die Forderungen der Kommission zu reagieren.
- In einem weiteren Verfahren wirft die Kommission Österreich und vier weiteren EU-Staaten vor, nur einen begrenzten Teil der 57 geforderten Zolldaten über das SURV3-System zu übermitteln und veraltete Formate zu verwenden.
