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EU: Verständigung auf Regeln für Schengen-Grenzkontrollen

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Die EU-Länder haben sich auf neue Regeln für Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums verständigt.

Die Innenminister einigten sich am Freitag auf eine Position für anstehende Verhandlungen mit dem Europaparlament über das umstrittene Thema. So sollen EU-Staaten, die längerfristig Grenzkontrollen durchführen wollen, die EU-Kommission informieren und die Kontrollen begründen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Die Staaten müssen auch einen genauen Zeitraum festlegen, und die EU-Kommission kann dann Empfehlungen dazu abgeben. Das Gesetz muss jetzt mit dem Europaparlament verhandelt werden, bevor es in Kraft treten kann.

Grenzkontrollen durch Migration, Terror und Corona

Der Schengen-Raum, dem 26 europäische Staaten und 420 Millionen Einwohner angehören, soll uneingeschränkten Personenverkehr in Europa gewährleisten. Aufgrund von Terroranschlägen und auch während der Corona-Pandemie geriet er jedoch unter Druck. Länder wie Deutschland, Frankreich und Österreich haben unter Verweis auf illegale Migration oder Terrorgefahr schon seit Jahren temporäre Grenzkontrollen bei der EU-Kommission gemeldet. Auch zu Beginn der Pandemie führten etliche Länder Kontrollen ein.

Österreich in der Kritik

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im April entschieden, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall "einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit" verlängern dürfen. Im konkreten Fall ging es um die Praxis an der Grenze zwischen Österreich und Slowenien.

Die von den Ministern angenommenen Regeln beinhalten auch Minimumstandards für Reisebeschränkungen im Fall eines Gesundheitsnotfalls sowie Maßnahmen gegen die Instrumentalisierung von Migranten an der Außengrenze. Hintergrund für letzteres waren Vorwürfe gegen Belarus, im vergangenen Sommer absichtlich Migranten aus nichteuropäischen Ländern an die EU-Grenze zu schicken.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Länder haben sich auf neue Regeln für Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums verständigt.
  • So sollen EU-Staaten, die längerfristig Grenzkontrollen durchführen wollen, die EU-Kommission informieren und die Kontrollen begründen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
  • Die Staaten müssen auch einen genauen Zeitraum festlegen, und die EU-Kommission kann dann Empfehlungen dazu abgeben.

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