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EU-Staaten einigen sich auf Konditionen für Ukraine-Darlehen

04. Feb. 2026 · Lesedauer 2 min

Die EU-Staaten haben sich auf die Konditionen für das neue riesige EU-Darlehen für die Ukraine verständigt. Die in Brüssel erzielte Einigung sieht vor, dass die Ukraine mit dem Geld nur dann Rüstungsgüter in Ländern wie den USA kaufen können soll, wenn diese am europäischen Binnenmarkt und in der Ukraine entweder gar nicht oder nicht zeitnah verfügbar sind, teilte die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mit. Für das Nicht-EU-Land Großbritannien ist eine Sonderregelung geplant.

Insgesamt will die EU die von Russland angegriffene Ukraine bis Ende 2027 mit weiteren 90 Milliarden Euro unterstützen - 60 Milliarden Euro davon sind für verteidigungsrelevante Ausgaben vorgesehen. "Die neue Finanzierung wird dazu beitragen, dass das Land der russischen Aggression weiterhin mit großer Entschlossenheit standhält", sagte der zyprische Finanzminister Makis Keravnos.

Über die sogenannte Buy-European-Klausel für das Darlehen hatte es zuletzt unter den Mitgliedstaaten intensive Diskussionen gegeben. Vor allem Frankreich setzte sich für sehr strenge Vorgaben für die Mittelverwendung ein, um die Rüstungsindustrie in der EU zu fördern. Zahlreiche andere Mitgliedstaaten warnten allerdings, dass mangelnde Flexibilität beim Kauf von Waffen und Munition die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine negativ beeinträchtigen könnte.

Als Kompromiss wurde nun vereinbart, die Buy-European-Klausel an die Verfügbarkeit von Waffen und Munition in der EU zu knüpfen. Damit dürfte das Geld beispielsweise auch für US-Flugabwehrraketensysteme vom Typ Patriot genutzt werden, die derzeit als nicht ersetzbar bei der Luftverteidigung gelten. Zudem sollen auch Beschaffungen in Ländern mit besonderem Partnerschaftsstatus möglich sein, wenn sich diese an Kosten des neuen Ukraine-Darlehens beteiligen. Diese Klausel wurde gezielt für Großbritannien geschaffen.

Das Geld für das Darlehen soll zu günstigen Konditionen am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Die Ukraine soll es nur zurückzahlen müssen, wenn Russland nach einem Ende seines Angriffskriegs Entschädigungszahlungen für die entstandenen Schäden leistet. Eine Verständigung sieht weiter vor, in der EU eingefrorene russische Vermögenswerte für die Rückzahlung heranzuziehen, falls Moskau für Kriegsschäden keine Entschädigung leistet.

Parlament muss noch zustimmen

Nach der Einigung der Mitgliedstaaten sind nun noch Gespräche mit dem Europäischen Parlament notwendig. Dieses muss dem Darlehen auch noch zustimmen. Der zyprische Finanzminister Keravnos sagte, er freue sich darauf, die Arbeiten an den Rechtstexten abzuschließen.

Zusammenfassung
  • Die EU-Staaten haben sich auf die Konditionen für ein neues Ukraine-Darlehen in Höhe von 90 Milliarden Euro bis Ende 2027 geeinigt, davon 60 Milliarden Euro für verteidigungsrelevante Ausgaben.
  • Die Ukraine darf mit dem Geld Rüstungsgüter außerhalb der EU nur dann kaufen, wenn diese in der EU oder in der Ukraine nicht verfügbar oder nicht zeitnah lieferbar sind; für Großbritannien gilt eine Sonderregelung.
  • Das Darlehen muss von der Ukraine nur zurückgezahlt werden, wenn Russland nach Kriegsende Entschädigungen zahlt oder eingefrorene russische Vermögenswerte in der EU für die Rückzahlung genutzt werden können.