EU-Staaten einigen sich auf gemeinsame Corona-Reiseregeln

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Die EU-Länder haben sich darauf geeinigt, Reisebeschränkungen koordiniert und schrittweise zu lockern. "Mit Beginn des Sommers wird den Bürgerinnen und Bürgern das Reisen erleichtert - mit nur begrenzten und verhältnismäßigen Reisebeschränkungen, wenn überhaupt", teilte EU-Justizkommissar Didier Reynders am Montag mit. So sei vorgesehen, dass vollständig Geimpfte und Genesene keinen Reisebeschränkungen unterliegen sollen.

Zudem sei vorgesehen, dass Menschen aus Regionen mit wenigen Infektionen ebenfalls ohne Beschränkungen reisen können. Derzeit ist aus Österreich nur das Bundesland Salzburg ein grünes Gebiet nach den Maßstäben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Von Reisenden aus orangen Gebieten (derzeit Rest Österreichs) könne ein Test verlangt werden, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission. Wer aus einem roten Gebiet kommt, für den könne Quarantänepflicht gelten. Die ECDC-Einteilung der Gebiete in die Farben Grün, Orange, Rot und Dunkelrot erfolgt anhand der Fallzahlen und der Positivrate von Tests.

Damit wurde eine Einigung von Freitag nun formell umgesetzt. Demnach werden Regionen zum Beispiel nun nur noch dann als rotes Corona-Risikogebiet ausgewiesen, wenn die in den 14 Tagen zuvor zwischen 200 und 500 neue Fälle pro 100.000 Einwohner gemeldet haben - oder zwischen 75 und 200 bei einem Anteil positiver Corona-Tests von mehr als vier Prozent. Früher hatten die unteren Grenzwerte noch bei 50 beziehungsweise 150 gelegen. Entsprechend wurden auch die Grenzwerte für orangene Gebiete mit mäßiger Ansteckungsgefahr und grüne Gebiete mit geringer Ansteckungsgefahr angepasst.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Länder haben sich darauf geeinigt, Reisebeschränkungen koordiniert und schrittweise zu lockern.
  • Von Reisenden aus orangen Gebieten könne ein Test verlangt werden, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission.
  • Entsprechend wurden auch die Grenzwerte für orangene Gebiete mit mäßiger Ansteckungsgefahr und grüne Gebiete mit geringer Ansteckungsgefahr angepasst.

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