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Entwurf für "Obsorge ab Tag eins" in Begutachtung

Heute, 13:14 · Lesedauer 2 min

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende sollen künftig ab dem ersten Tag ihres Asylverfahrens in die Obsorge der zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger fallen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer am Dienstag in Begutachtung geschickt. Diese "Obsorge ab Tag eins" ist seit langem Forderung ihrer Partei und zahlreicher NGOs. "Damit schließen wir endlich eine Lücke, die viel zu lange bestanden hat", so Sporrer in einer Medieninfo.

Mit dem Gesetzesantrag setzt man die EU-Aufnahmerichtlinie zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, um. Diese sieht vor, dass einem unbegleiteten Minderjährigen, wenn er einen Antrag auf internationalen Schutz stellt, so schnell wie möglich, zumindest aber innerhalb von 15 Tagen, eine Vertretung bestellt werden muss. Die Vertretung hat die Aufgabe, das Wohl des Kindes sicherzustellen, den oder die Minderjährige/n zu vertreten und zu unterstützen und ihm oder ihr wichtige Informationen verständlich zu erklären und mit den zuständigen Behörden zu kommunizieren. Damit sollen die Rechte von Kindern auf der Flucht bestmöglich gewährleistet werden - insbesondere der Zugang zu materieller Unterstützung und medizinischer Versorgung.

Die Neuregelung sieht die automatische Übertragung der Obsorge an die zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger - und damit die Länder "ab dem Zeitpunkt des Antreffens des unbegleiteten Kindes" vor. Wechselt ein Minderjähriger in ein anderes Bundesland, werde auch die Verantwortung für die Obsorge in das jeweilige Bundesland übertragen. Die Obsorge endet, wenn das Kind an eine andere mit der Obsorge betraute Person übergeben wird oder der Kinder- und Jugendhilfeträger Anhaltspunkte dafür hat, dass sich das Kind im Ausland aufhält.

"Ein Kind ist zunächst ein Kind, egal woher es kommt. Mit der Obsorge ab Tag 1 schaffen wir eine Regelung, die diesen Kindern vom ersten Moment an die Sicherheit staatlicher Fürsorge gibt", betonte Sporrer weiter. Bereits ihre Vorgängerin Alma Zadić (Grüne) legte einen Gesetzesentwurf dazu vor, letztlich wurde man sich aber nicht mit dem Koalitionspartner einig. Von den Bundesländern sei die Ansicht vertreten worden, dass für die Obsorge ab dem ersten Tag "nicht die Bundesländer in Gestalt der Kinder- und Jugendhilfeträger, sondern der Bund" zuständig sei, hieß es damals.

Derzeit erhalten nur Kinder bis 14 automatisch sofort Zugang zur Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Bei Jugendlichen bis 18 beginnt die Betreuung erst mit Zulassung ins Asylverfahren.

Zusammenfassung
  • Unbegleitete minderjährige Asylsuchende sollen künftig ab dem ersten Tag ihres Asylverfahrens automatisch in die Obsorge der zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger übergehen.
  • Die von SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer vorgelegte Gesetzesänderung setzt eine EU-Richtlinie um, die spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Asylantrag eine Vertretung für die Minderjährigen vorschreibt.
  • Bisher war eine sofortige Betreuung nur für Kinder bis 14 Jahren vorgesehen, während für Jugendliche bis 18 die Unterstützung erst mit Zulassung ins Asylverfahren begann.